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Verweht vom Winde der Repressionen

Seit Inkrafttreten des Gesetzes „Über die Rehabilitation von Opfern politischer Repressionen“ (1991) wurden von der regionalen Staatsanwaltschaft 37.000 Archivakten überprüft und der gute Ruf der betreffenden Personen, allesamt zu unrecht verurteilte Bürger, wiederhergestellt.

In dieser Liste befinden sich mehr als 52.000 Familiennamen. Zu Repressionsopfern – 7858 Personen – zählen auch Kinder, die sich zusammen mit ihren Eltern an den Orten des Freiheitsentzuges, in befristeter oder unbefristeter Verbannung sowie Sonderansiedlung befanden, aber auch Kinder, denen als Minderjährige die Fürsorge ihrer Eltern entzogen wurde. Derzeit geht die Arbeit zur Überprüfung der Strafakten dieser Kategorie ihrem Ende zu; eine Sprechstunde zu Fragen der Rehabilitation wird von der regionalen Staatsanwaltschaft täglich von 9-18 Uhr in der Straße der Diktatur des Proletariats N° 3 durchgeführt.

Von der regionalen Staatsanwaltschaft wird das regionale Gesetz N° 12-2711 vom 10.02.2004 „Über Maßnahmen der sozialen Unterstützung rehabilitierter sowie als Opfer politischer Repressionen anerkannter Personen“, das aufgrund der föderalen Gesetzgebung den Kreis der Personen einschränkt, die das Recht auf Sozialfürsorge besitzen. Auf Beschluß des Regionsgerichts vom 25.08.2008 wurde den Forderungen des Staatsanwaltes stattgegeben und im regionalen Gesetz die entsprechenden Änderungen eingebracht. Soziale Unterstützung können alle Personen ab dem Zeitpunkt der Aushändigung ihrer Rehabilitationsbescheinigung in Anspruch nehmen, die rehabilitiert wurden und ihren Wohnsitz innerhalb der Region haben, und zwar unabhängig davon, ob sie das Rentenalter bereits erreicht haben oder Invaliden sind. Auf der Gesetzgebenden Versammlung wurde Anfang Oktober 2009 das Gesetz „Über die Verfahrensweise bei der Registrierung und Beschaffung von Wohnraum für rehabilitierte Personen und deren Familienmitglieder, die ihre Wohnungen aufgrund politischer Repressionen verloren, für den Fall ihrer Rückkehr an ihren vormaligen Wohnort innerhalb der Region Krasnojarsk“, verabschiedet; das gesetz tritt heute, am 30. Oktober, inkraft.

Wie bekannt, verschonte die Welle der Repressionen seinerzeit auch die Recht und Ordnung schützenden Organe nicht. Im Jahre 1938 ließ die regionale NKWD-Behörde 11 Mitarbeiter von Staatsanwaltschaft und Gerichten verhaften, um sie strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen, unter ihnen auch den Staatsanwaltschaft der Region Krasnojarsk E.S. Ljuboschewskij, den ehemaligen Staatsanwalt der Region (am Tag seiner Verhaftung Staatsanwalt der staatsanwaltschaftlichen Abteilung der RSFSR) J.P. Kowalenko, die Assistenten des Staatsanwalts N.F. Lidwanskij, R.J. Krynskij, A.M. jakubowitsch, N.P. Tscherepow, den Krasnojarsker Staatsanwalt N.W. Schipulin, den Staatsanwalt des Nowoselowsker Bezirks G.A. Schalaginow, den Vorsitzenden des Regionsgerichts M.A. Winokurow, den Volksrichter des Nowoselowsker Bezirks F.F. Parschuto und die Sekretärin des Regionsgerichts M.M. Jablonskaja. Sie wurden alle nach dem politischen paragraphen 58 angeklagt, obwohl ihre Schuld tatsächlich nur darin bestand, dass sie sich geweigert hatten, Gründe für das Anfertigen von Strafakten „an den Haaren herbeizuziehen“, um auf diese Weise unschuldige Menschen wegen angeblich begangener konterrevolutionärer Verbrechen anzuklagen.

Jelena PIMONENKO, Ober-Assistentin des Regionsstaatsanwaltes

„Krasnojarsker Arbeiter“, 30.10.09


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