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Genäht mit weißen Fäden

Entgegen einer weit verbreiteten Meinung wird die Wahrheit nicht durch Streit geboren. Und das ist ganz besonders dann der Fall, wenn die Rede von fest im Kopf verwurzelte Mythen ist. Daher hat es überhaupt keinen Sinn, mit Sergej Anosow („Mitleid mit einem zerstörten Land“, 8. Dezember) zu diskutieren. Aber seinen Kommentar kann man sehr wohl dazu abgeben.

Es ist völlig unverständlich, weshalb ausgerechnet er Artikel von Tatjana Mosijenko eine derartige Hysterie hervorgerufen hat. Der Artikel ist ein Artikel wie er sein soll, äußerst beherrscht, zurückhaltend und korrekt geschrieben. Sofern hier ein Anspruch auf die Suche nach Ungenauigkeiten besteht, so obliegt es dem Forscher in unvoreingenommener Weise und mit guten Argumenten die entsprechenden Fakten vorzubringen, andernfalls erhalten wir ein literarisches Werk“, schreibt Genosse Anosow.

Und sogleich zeigt er uns, wie eine unvoreingenommene Darstellung auszusehen hat: „durch die Bemühungen ihrer boshaft-wüte4nden Scheusale“, „ausschließlich fromme „Großbäuerlein““, usw.

Soweit zur Form. Und nun zum Inhalt. Dazu kann man kurz und knapp sagen, dass der Genosse nicht beim Thema bleibt“ und die Sache abschließen, aber einige Momente sind doch in sich interessant, und es lohnt sich sie anzusprechen.

„Nicht weniger als eine halbe Million (!) Sonderumsiedler“

Nur für einen Uneingeweihten kann diese Zahl Verwunderung hervorrufen. Die Zahl einer halben Million Sondersiedler in der Region Krasnojarsk ist nicht aus den Fingern gesogen. Mehr noch, sie ist sogar viel zu niedrig angesetzt.

Ich will das näher erläutern. Ab 1992 wurde, in Übereinstimmung mit dem Gesetz über die Rehabilitierung der Opfer politischer Repressionen, in der Hauptverwaltung für innere Angelegenheiten der Region Krasnojarsk eine Rehabilitationsabteilung geschaffen. In zwanzig Jahren Arbeit haben sie über 500.000 Bescheinigungen über die Rehabilitierung von Sondersiedlern ausgegeben, Menschen, die auf administrativem Wege verfolgt wurden (denn die per Gesetz Verfolgten rehabilitiert das MWD, das Ministerium des Innern). Von Berufs wegen Mathematiker erkläre ich dementsprechend, dass 500.000 der Zahl einer halben Million entspricht.

Und das allein in der Region Krasnojarsk. Das ist eine gigantische Arbeit. Die Bescheinigungen werden nicht mal eben hierhin und dahin verteilt, sondern bei jedem Gesuch muss beim Behördenarchiv nachgeforscht werden, und dafür müssen häufig Gesuche an die Bezirks- und Behördenarchive gerichtet werden, es wird erforderlich sich mit dem Antragsteller schriftlich in Verbindung zu setzen, um unbedingt notwendige Einzelheiten zu klären. Das Gesuch sieht beispielsweise so aus: „…. bitte ich darum, mich und meine Eltern zu rehabilitieren“. Der Nachname der Eltern ist nicht erwähnt, die Antragstellerin selbst schreibt unter dem Nachnamen, den sie durch Heirat erworben hat. Wo die Familie vor der Sonderansiedlung gelebt hat, ist nicht bekannt, ob die Familie enteignet oder aus anderen Motiven verschleppt oder ob sie überhaupt verschleppt wurde – nichts, keine Angaben. Nun beginnt also ein Schriftwechsel, der dazu dient, diese Details zu klären, es beginnen Anfragen an die Archive usw.

Im Fall einer Enteignung ist die Situation besonders kompliziert: die Meldedokumente sind nach Ablauf ihrer Aufbewahrungsfrist bereits in den 1950er Jahren vernichtet worden; der Tatbestand des Verbleibs der Personen in Sonderansiedlung muss also anhand kleinster Bruchstücke rekonstruiert und festgestellt werden (man erkundigt sich beispielsweise in der Personalabteilung des Artjomowsker Bergwerks, ob dort vielleicht auf irgendeiner Personalkarte vermerkt ist, dass diese oder jene Person als Sondersiedler dort eingestellt wurde). Einige Rehabilitationsakten sind weit mehr als fingerdick; sie enthalten die Korrespondenz mehrerer Jahre, ein anderes Mal diverse Gerichtsentscheide usw. Manch einem werden diese Bescheinigungen gar nicht ausgehändigt: denn einem Rehabilitierten stehen Vergünstigungen zu, und eine nicht im Rahmen des Gesetzes bewilligte Rehabilitierung bedeutet die Verschwendung von Geldmitteln aus dem Budget. Somit endet also dieser Prozess für den Antragsteller, selbst wenn dieser auf Grund dessen sehr gekränkt ist, nicht immer mit dem Erhalt einer Rehabilitationsbescheinigung. Vielen wird die Rehabilitation verweigert. Viele geben diese Angelegenheit selber auf halbem Wege auf – betagte Leute können die ganzen einhergehenden Schwierigkeiten nicht bewältigen, sind ihnen nicht gewachsen. Und wer zwischenzeitlich stirbt, erlebt das Endergebnis nicht mehr. Wir merken an, dass die Rehabilitation in erklärender Art und Weise. Es gibt einen Antrag – der Prozess nimmt seinen Lauf; ohne Antrag – keine Rehabilitation. Das heißt – die Familien, in denen niemand einen Antrag stellt, bleiben die Personen auch im Status nicht rehabilitierter Personen, und sie sind in der oben genannten halben Million nicht enthalten.

Aber auch das ist noch nicht alles. In einer Bauernfamilie, in der es zumeist nicht weniger als fünf oder sechs Kinder gab, hat man in der Regel nur den Antragsteller und einen Elternteil rehabilitiert. Entweder haben die Antragsteller selbst nicht weiter um die Rehabilitation der ganzen Familie ersucht oder die Mitarbeiter haben es ganz einfach nicht geschafft, vor allem in den ersten Jahren, als es extrem viele Anträge, aber keine Organisationstechnik gab. Man schrieb per Hand und fertigte Kopien mit Kohlepapier an …

Ich berichte etwas eingehender darüber, damit eines klar ist: diese halbe Million Menschen ist keine abstrakte, aus der Luft gegriffene Ziffer. Es handelt sich um ganz konkrete Leute, mit Nachnamen, Vatersnamen, Vornamen, die nicht einfach nur den Weg bis zur endgültigen Rehabilitation durchgestanden haben. Und die halbe Million ist auch – die unterste Grenze. Wo die Obergrenze liegt, das lässt sich nur vermuten.

Mir ist dieser Prozess nicht nur vom Hörensagen bekannt. All diese zwanzig Jahre arbeitet „Memorial“ schon sehr eng mit der Rehabilitationsabteilung zusammen; aus dieser halben Million Bescheinigungen sind nicht nur tausend durch uns eingeleitet worden. Wir waren es, die diese Menschen Aufgesucht und für sie die Anträge gestellt haben, und es kam auch vor, dass wir strittige Fragen mit den Mitarbeitern der GUWD erörtern mussten: wir waren der Ansicht, dass es Grund genug für die Ausstellung einer Rehabilitationsbescheinigung gibt, während sie der Meinung waren, dass dies nicht der Fall sei. Es kam vor, dass diese Unstimmigkeiten vor Gericht entschieden wurden, es kam aber auch vor , dass wir auf einer Wellenlänge schwammen und gemeinsam die erforderlichen Dokumente zusammensuchten. Das ist eine sehr interessante Arbeit, mit einer Vielfalt an Nuancen, unerwarteten Wendungen usw. Man kann darüber nicht nur einen Artikel, sondern ein ganzes Buch schreiben – so viele ergreifende Themen gibt es.

Nebenbei bemerkt: wir haben in diesem Jahr gemeinsam mit dem Informationszentrum der Staatlichen MWD-Verwaltung für die Region Krasnojarsk das nächste Buch der Erinnerung vorbereitet – es handelt von enteigneten Großbauern in der Region Krasnojarsk. Ich will daher die Gelegenheit beim Schopfe packen und mich bei den Mitarbeitern des Informationszentrums bedanken: sie haben ihre Arbeit selbstlos und in ganz hervorragender Weise gemacht. Ein Buch mit mehr als fünfhundert Seiten und über fünftausend Familien – das ist eine Arbeit, die Achtung und Anerkennung verdient. Ich glaube, dass die Nachfahren der enteigneten Großbauern dies zu schätzen wissen. Und wem es nicht gefällt, der soll sich doch vergiften – wie meine Schwiegermutter immer zu sagen pflegte.

„Ich habe Pasternak nicht gelesen, aber ich verurteile ihn“

„Derselbe Fehler ist auch dem Buch der Erinnerungen zu eigen (die Zahlen der Opfer der Repressionen sind offensichtlich vom Autor daraus entlehnt worden), welches ausschließlich den die „Sowjets hassenden“ Tendenzen zum Gefallen geschrieben wurde, mit unbestätigten Angaben, berechnet auf eine rein emotionale Wahrnehmung des Gelesenen“.

Offensichtlich hat Genosse Anosow das Buch der Erinnerung an die Opfer politischer Repressionen der Region Krasnojarsk nicht ein einziges Mal in der Hand gehalten. Oder er hat hineingeschaut und etwas anderes gesehen. Hier haben wir eine ganz typische Bescheinigung aus dem Buch der Erinnerung, und es gibt davon mehr als 50.000:

„SEWKO, Aleksander Josifowitsch. Geb. 1908 im Gouvernement Grodno, Weißrussland. Lebte eine Zeit lang in der Stadt Minusinsk. Brigadeleiter im Sanatorium „Takarsker See“. Am 06.09.1937 verhaftet. Angeklagt wegen Spionagetätigkeit. Am 01.12.1937 von einer Kommission des NKWD und der Staatsanwaltschaft der UdSSR zur Höchststrafe verurteilt. Am 17.12.1937 in der Stadt Minusinsk erschossen. Am 13.10.1959 durch das Militärtribunal des Sibirischen Wehrkreises rehabilitiert (P-11445)“

Die Bescheinigung wurde anhand von Materialien der Archiv-Ermittlungsakte P-11445 bei der Bezirksverwaltung des FSB Russlands in der Region Krasnojarsk ausgestellt („unbestätigte Angaben, berechnet auf eine rein emotionale Wahrnehmung“). Ein absolut trockener, justierter Text. Wenngleich, darin stimme ich überein, das Lesen dieser Bescheinigungen starke Emotionen hervorruft. Viele Male habe ich gesehen, wie Menschen, die dieses Buch gelesen haben, weinten. Die normale Reaktion eines normalen Menschen.

„Man kann heute alles und jenes leugnen, aber wenn man die Materialien aus den Ermittlungsakten der in den Jahren 1937-1938 Verurteilten liest, fällt es schwer die Untersuchungsrichter zu verdächtigen, sich die Schuld der Verhafteten „ausgedacht“ zu haben. Die Protokolle wurden makellos geschrieben, die Aussagen der Beschuldigten ließen keine Zweifel daran, dass die Verhörprozedur eine ganz gewöhnliche, standardmäßig angewandte war“, - das ist noch ein Zitat aus Amosows Artikel.

Versteht von selbst – sie waren makellos geschrieben. Und ganz akkurat mit weißen Fäden zusammengenäht. Übrigens hatten wir bei der Vorbereitung des Buches der Erinnerung unsere liebe Not mit den „makellosen Dokumenten“: Nachnamen, Vornamen, Vatersnamen waren falsch wiedergegeben, die Geburtsjahre waren bei ein und derselben Person auf benachbarten Seiten unterschiedlich, ganz zu schweigen von der Geographie: „geboren 1900 in der Region Nowosibirsk“ usw.

Aus dem Gutachten der regionalen Staatsanwaltschaft, die das Verfahren in Sachen Petr Afanasjewitsch Abakumow (P-911) im Jahre 1956 revidierte:

„Der Beschuldigte wurde mehrfach verhört, doch befindet sich in der Akte lediglich ein einziges Verhörprotokoll. Drei Seiten sind vom Angeklagten nicht unterschrieben worden. Diese Seiten waren anfangs mit den Ziffern 1, 2, 3 benummert; anschließend hat man sie durchgestrichen und mit den Nummern 15, 16 und 17 gekennzeichnet und die ursprünglichen Nummerierungen 15, 16, 17 und 18 in 19, 20, 21 und 22 abgeändert. Seite 18 existiert überhaupt nicht; deswegen blieb auf Seite 17 die Antwort Abakumows auf die ihm gestellte Frage unvollständig. In der Kopie des Verhörprotokolls ist dieser Satz abgeschlossen“.

Aus dem Entscheid N° 258 des Militär-Tribunals des Sibirischen Wehrkreises vom 15. März 1956:

„Aufgrund der graphologischen Expertise vom 10.01.1956 wurde festgestellt, dass Kosowanows „eigenhändig geschriebenes Geständnis“ von dem Mitarbeitern der NKWD-Behörde der Region Krasnojarsk, STEPANOW, geschrieben und unterzeichnet wurde. <…> Das Protokoll der Gegenüberstellung von Kuskow und Jaworskij wurde vom ehemaligen Unterleutnant MATYZIN gefälscht“.

Die Besonderheit der Jahre 1937 und 1938 lag darin, dass für jede Region auf Befehl des NKWD N° 00447 vom 30. Juli 1937 für die Trojkas eine ganz bestimmte Anzahl Mindestlimits festgelegt wurden, und zwar sowohl für die erste Kategorie (Erschießungen), als auch für die zweite Kategorie (Lagerhaft). In der Region waren sie dazu verpflichtet diesen Plan zu erfüllen. Um jeden Preis. Da ging es nicht um reale Schuld oder Gesetzmäßigkeit.

„Das Geständnis – die Königin der Beweise“

Bis 1937 waren die Archiv-Ermittlungsakten noch mehr oder weniger dick und erhoben Anspruch auf einen gewissen Grad von Glaubhaftigkeit, aber in den Jahren 1937-1938 sorgte sich schon niemand mehr um irgendeine Glaubwürdigkeit. In der Akte befinden sich in der Regel mehrere Blatt Papier. Zwei Verhöre, im ersten leugnet der Mann alles, im zweiten gesteht er alles. Zwischen diesen Verhören liegen mehrere Wochen, aber neue Dokumente gibt es in der Zwischenzeit nicht. Aber ein chiffriertes Telegramm Stalins vom 10. Januar 1939 gibt zu verstehen, was sich alles ohne Dokumente ereignete.

„CHIFFRIERTES TELEGRAMM DES ZK DER WKP (B)
AN DIE SEKRETÄRE DER GEBIETS- UND REGIONSKOMITEES, DES ZK DER NATIONALEN KOMMUNISTISCHEN PARTEI, DIE VOLKSKOMMISSARE FÜR INNERE ANGELEGENHEITEN UND LEITER DER NKWD-BEHÖRDEN.
Dem ZK der WKP ist bekannt geworden, dass die Sekretäre der Gebiets- und Regions- Komitees bei der Überprüfung der Mitarbeiter der UNKWD-Behörden diesen die Anwendung körperlicher Gewalt gegenüber den Verhafteten als etwas Verbrecherisches zur Last legen. Das ZK der WKP erklärt, dass die Anwendung physischer Gewalt in der Praxis des NKWD seit 1937 mit Genehmigung des ZK der WKP zulässig war. Dabei wurde darauf hingewiesen, dass körperliche Gewalteinwirkung als Ausnahme zulässig ist und dabei auch nur im Zusammenhang mit solch offenkundig als Volksfeinde in Erscheinung tretenden Personen, die bei Anwendung der humanen Verhörmethode in unverschämter Weise die Verschwörer preisgeben, monatelang keine Aussagen machen und versuchen, die Entlarvung der in Freiheit verbliebenen Verschwörer zu verzögern, - die also den Kampf gegen die Sowjetmacht auch noch im Gefängnis fortsetzen. Die Erfahrung zeigt, dass ein derartiger Mechanismus Resultate gebracht hat, in dem die Enthüllung von Volksfeinden um ein Vielfaches beschleunigt werden konnte. Allerdings wurde die Methode physischer Einwirkung im weiteren Verlauf in der Praxis durch Schurken wie Sakowskij, Litwinin, Uspenskij und anderen besudelt, denn sie haben sie von der Ausnahme in eine Regel verwandelt und damit begonnen, sie auch auf ganz zufällig verhaftete ehrbare Leute anzuwenden, wofür sie mit einer gebührenden Strafe belegt wurden. Aber damit ist die Methode an sich nicht im Geringsten in Verruf geraten, denn sie wird in der Praxis korrekt angewendet. Es ist bekannt, dass alle bourgeoisen Spionagedienste körperliche Gewalt im Hinblick auf Vertreter des sozialen Proletariats anwenden, und dabei nutzen sie sie in den beispiellosesten Formen. Da fragt man sich doch, weshalb die sozialistische Spionageabwehr in Bezug auf leidenschaftliche Agenten der Bourgeoisie, der verfluchten Feinde der Arbeiter und Kolchosbauern humaner sein soll. Das Zentralkomitee der WKP ist der Meinung, dass die Methode physischer Einflussnahme unbedingt auch in Zukunft als Ausnahme bei offenkundigen und nicht entwaffneten Volksfeinden angewendet werden sollte, und zwar als völlig richtige und zielgerichtete Methode. Das ZK der WKP fordert von den Sekretären der Gebiets- und Regionskomitee, dem ZK der nationalen kommunistischen Partei, dass sie sich bei der Überprüfung der NKWD-Mitarbeiter von der heutigen Erklärung lenken lassen.
SEKRETÄR DES ZK DER WKP(B)
JOSEF STALIN
10.01.1939
Maschinenschriftlich (1. Exemplar) mit handschriftlichen Einfügungen. Gemäß den Vermerken auf dem Archiv-Exemplar wurden maschinengeschriebene Kopien geschickt an: Berija, Schtscherbakow, Schurawlew, Schdanow, Wyschinskij, Goljakow und andere (insgesamt 10 Adressaten).
Archiv des Präsidenten der RF, Fond 3, Verz. 58, Akte 6, Blatt 145-146“

Die gewöhnliche, standardmäßige Verhör-Prozedur der Hagre 1937 und 1938. Übrigens, sowohl vor als auch nach dieser Prozedur schämte man sich nicht, wovon der Befehl Berijas vom 4. April 1953 Zeugnis gibt.

N 0068—4. April 1953
Streng geheim
Das Ministerium für innere Angelegenheiten der UdSSR stellt fest, dass bei der Ermittlungsarbeit der Organe des MGB gröbste Verdrehungen der sowjetischen Gesetze, Verhaftungen unschuldiger sowjetischer Staatsbürger, hemmungslose Fälschungen von Ermittlungsmaterialien und umfangreiche Anwendungen verschiedener Foltermethoden gegeben hat – grausames Verprügeln von Verhafteten, Anlegen von Handschellen rund um die Uhr, bei auf den Rücken gedrehten Händen, was sich in einzelnen Fällen über einen Zeitraum von mehreren Monaten hingezogen hat, langwieriger Schlafentzug, Einsperren von
verhafteten Personen in entkleidetem Zustand im kalten Karzer u.a.
Auf Anweisung der (ehemaligen) Leitung des Ministeriums für Staatssicherheit der UdSSR wurde das Schlagen Inhaftierter in speziell dafür ausgestatteten Räumlichkeiten im Gefängnis Lefortowo sowie in anderen inneren Haftanstalten durchgeführt; die Prügelaktionen wurden einer extra dafür abgestellten Gruppe von Personen befohlen, die aus den Reihen der Gefängnismitarbeiter stammten, wobei allerlei Folterwerkzeuge zum Einsatz kamen. Derart grausame „Verhörmethoden“ führten dazu, dass viele der unschuldig Verhafteten von den Ermittlungsrichtern bis zum äußersten Verfall ihrer Kräfte und zu schweren Depressionen gebracht wurden, und manch einer erlitt sogar den Verlust seines menschlichen Aussehens.
Die Untersuchungsrichter und Dokumentenfälscher machten sich einen derart schlimmen Zustand der Festgenommenen zunutze und schoben ihnen beizeiten völlig aus der Luft gegriffene „Geständnis“ über antisowjetische, terroristische sowie Spionage-Tätigkeiten unter.
Ähnliche sittenwidrige Methoden der Ermittlungsführung brachten die Bemühungen des operativen Personals auf einen Weg voller Lügen, und die Aufmerksamkeit der Staatssicherheitsorgane wurde vom eigentlichen Kampf gegen die tatsächlichen Feinde des Sowjetstaates abgelenkt.
Ich befehle:
1. Die Anwendung jeglicher Zwangsmaßnahmen und physischer Gewalt gegenüber Verhafteten in den MWD-Organen zu verbieten; bei der Durchführung des Ermittlungsverfahrens die Normen der Strafprozessordnung strikt einzuhalten.
2. In Lefortowo und den anderen inneren Gefängnissen die von der (ehemaligen) Leitung des MWD der UdSSR organisierten Räumlichkeiten zur Anwendung von Gewaltmaßnahmen gegenüber Inhaftierten zu liquidieren und alle Instrumente und Gegenstände, mittels derer die Foltern realisiert wurden, zu vernichten.
3. Mit dem gegenwärtigen Befehl die gesamte operative Belegschaft der MWD-Organe vertraut zu machen und sie vorab zu warnen, dass sie künftig bei Verletzung der sowjetischen
Gesetzgebung zur strengsten Verantwortung gezogen werden; dies kann dazu führen, dass nicht nur die unmittelbar Schuldigen an ein Gericht übergeben werden, sondern auch deren Vorgesetzten.
Der Minister für innere Angelegenheiten der Sowjet7union
L. Berija
Staatsarchiv der Russischen Föderation, Fond 9401, Verz. 1, Akte 1229, Blatt 246-247“

Das reicht wohl. Und so hat er schon eine ganze Kolumne vollgeschrieben, obwohl er keine Anstalten gemacht hat in irgendeiner Form zu reagieren. Viel Blödsinn wird da zu Papier gebracht und gedruckt, und was für einen Unsinn sie erst ins Internet stellen …. Leider macht da auch die von mir so geschätzte Zeitung keine Ausnahme.

Aleksej Babij, Vorsitzender der Krasnojarsker „Memorial“-Gesellschaft

VON DER REDAKTION: „Der „Krasnojarsker Arbeiter“ stellt auf seinen Seiten Menschen unterschiedlicher Ansichten Platz für Kommentare zur Verfügung. Und wir halten das für richtig, denn das Recht auf Wahrheit liegt nicht nur bei einer Person. Sie, diese Wahrheit, wird, wie bekannt, ja gerade aus solchen Streitgesprächen heraus geboren. Was die tragischen Ereignisse in der Geschichte unseres Vaterlandes betrifft, so darf man sich auch hier nicht von Diskussionen entfernen. Daher rufen wir unsere Leser zu gut durchdachten Analysen und einer ruhigen Wahrnehmung unterschiedlicher Standpunkte auf. Und ob in der Zeitung Blödsinn geschrieben und gedruckt wird oder nicht – das wird allein die Geschichte bestätigen.

„Krasnojarsker Arbeiter“, 20.12.2012


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