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Aleksej Babij: Im Archiv fehlt mir vor allem ein Drehsessel

Aleksej Babij, der Leiter der Krasnojarsker „Memorial“-Filiale, befasst sich seit vielen Jahren mit einem der Schlüssel-Projekte der Gesellschaft – den Büchern der Erinnerung. Er ist der einzige Forscher in Russland, der systematisch mit den Bezirksarchiven der gesamten Region arbheitet. Die Kuratorin des Projekts „Diepersönliche Akte eines jeden“, Swetlana Schuranowa, sprach mit Aleksej über diese Erfahrung.


Aleksej Babij

- Sagen Sie, Aleksej, wie oft müssen Sie sich im Rahmen Ihrer professionellen Tätigkeit an die Archive wenden?

- Ständig. Und in den vergangenen zwei Jahren habe ich dort im Grunde genommen gewohnt. Ohne Witz. Ich sitze dort ohne Unterbrechung von dem Augenblick an, wo es öffnet, bis zu dem Moment, an dem es wieder geschlossen wird. Und das monatelang.

- Und mit welchen Dossiers haben Sie dort während der letzten zwei Jahre gearbeitet? Und auf welchen Zeitraum beziehen sie sich?

- Sie beziehen sich ganz konkret auf die Periode von 1926 bis 1936, und es handelt sich um Akten aus dem Fond derer, denen die Wahlrechte entzogen worden waren. Dort befinden sich die Personenakten von Entrechteten, Listen der Entrechteten, Protokolle der Troikas über Aussiedlungen usw. Zuvor habe ich ein Jahr lang im Archiv der Staatlichen Innenbehörde gesessen und dort mit den sogenannten rekonstruierten Akten der Kulaken (Großbauern; Anm. d. Übers.) gesessen. Früher musste ich – solange es noch Zugang dazu gab – ein wenig mit den Archiv-Ermittlungsakten im FSB arbeiten, aber nur sehr wenig.

- Was heißt „solange es noch Zugang gab“? Gibt es konkrete Gesetzte und Anordnungen, welche Ihre Archiv-Arbeit erschweren?

- Es geht um den sogenannten „Befehl der drei Ministerien“ des Jahres 2006. Dabei handelt es sich um eine Anweisung des FSB, des MWD und des Kultusministeriums, der den Zugang zu Dokumenten, die sich auf unterdrückte Personen beziehen, reglementiert. Und darin ist ganz klar eine 75 Jahre dauernde Frist festgelegt, in deren Verlauf diese Dokumente ausschließlich den verwandten vorgelegt werden dürfen, und es ist darin eine Liste von Dokumenten aufgeführt, mit denen der Angehörige seine Verwandtschaft belegen oder eine Vollmacht der Verwandten vorlegen muss. Und da wir ab 2003 begonnen haben, uns mit dem Buch der Erinnerungen zu befassen, als es eben diesen Befehl noch nicht gab, brauchten wir nicht so viel mit den Archiv-Ermittlungsakten arbeiten. Obwohl ich der Leiter der Arbeitsgruppe für die Schaffung des Buches der Erinnerung, das heißt von der Regionsverwaltung bestätigt, bin und der Vertreter des FSB, der zu dieser Arbeitsgruppe gehört, in gewissem Sinne mir unterstellt ist. Aber laut diesem Gesetz habe ich nicht das Recht, mit den Archiv-Ermittlungsakten zu arbeiten

Wenn der Befehl nicht wäre, gäbe es nichts, aber auch wirklich gar nichts, worüber man sich beklagen könnte. Es gab bei uns einen Vorfall, als sich der Bestand im Staatsarchiv für uns als sehr nützlich erwies, weil es dort Zeugnisse über verfolgte Menschen gab, über die aus irgendeinem Grund keine Archiv-Ermittlungsakten vorlagen. Der Fond an sich ist schon sehr interessant, weil er das enthüllt, was sich während der Untersuchungsverfahren ereignete – es handelt sich um Dokumente der Staatsanwaltschaft mit Beschwerden von Untersuchungshäftlingen über schlechte Haftbedingungen oder irgendwelche Rechtsverletzungen. Wir hatten damit in den 1990er Jahren nur wenig gearbeitet, dann wurden sie entfernt und unter Verschluss genommen. Wir machten uns daran zu klären, warum sie das taten, denn die Geheimhaltung war ja zu vor schon aufgehoben gewesen. Sie stimmten uns zu, aber das war natürlich umsonst- Es stellte sich heraus, dass sie die Geheimhaltung nun nicht mehr selbst aufheben konnten, sondern dass darüber durch irgendeine Instanz in Nowosibirsk entschieden werden musste.

- Und jetzt ist es das Gleiche: auf lokaler Ebene können sie die Akten wieder verschließen, aber die Geheimhaltung wieder aufheben – das geht nur über einen langen Weg?

- Ja. Natürlich wird eine übergeordnete Instanz sehr schnell und mit Vergnügen etwas unter Verschluss bringen, was der Öffentlichkeit nicht mehr zugängig sein soll. Aber wenn die Geheimhaltung dann irgendwann wieder aufgehoben werden soll, dann fängt der ganze Apparat an, sich schwerfällig und quietschend zu drehen. So arbeitet unsere Staatsmaschinerie in allen beliebigen Fällen, u.a. auch in diesem. Im Übrigen haben wir zu diesem Archivbestand seitdem keinen Zugang mehr, obwohl er uns bei der Vorbereitung des Buches der Erinnerung sehr zu Gute gekommen wäre.

- Was meinen Sie – wie kommt es, dass so eine Entscheidung über den Zugang zu ähnlichen Akten getroffen wurde?

- Das ist nur eine der Etappen, in denen die Schrauben angezogen werden sollen. Die Behörde war Anfang der 1990er Jahr ein wenig verängstigt; ich will nicht sagen, dass sie ihren eigenen Schatten fürchtete, aber es war jedenfalls so, dass man dort bei einer vergleichsweise geringfügigen Unverschämtheit eine Menge abbekommen konnte. So saß beispielsweise unser Vorsitzender in den gesamten 1990er Jahren im Archiv des FSB, ohne einmal daraus hervorzukriechen. Er kam einfach um 9 Uhr morgens dort hin und ging um 18 Uhr abends, als sie zuschlossen. Er schrieb die Erschießungslisten, Protokolle der „Troikas“ vollständig ab und fasste einen riesigen Berg von Archiv-Ermittlungsakten zusammen. Er fragte einfach nach den Familiennamen. Bei uns taucht beispielsweise der Nachname eines verhafteten Mannes auf. Also erbittet er anhand des Nachnamens die Akte – man bringt sie ihm, und dann arbeitet er damit. Und die Akte, im Gegensatz dazu, wie man sie heute serviert bekommt, besaß keine überklebten Stellen, keinerlei Information über sogenannt dritte Personen war geheim. Heute verhält es sich so, dass sie die Akte, selbst bevor sie sie den Verwandten aushändigen, sorgfältig vorbereiten. Wir haben so ein spezielles Papier, grau und haftend, welches gut klebt, aber das Dokument nicht beschädigt, und mit diesen kleinen Streifen, mehr oder weniger breit oder schmal, verbergen sie die Nachnamen der Ermittlungsrichter, die Familiennamen der Personen, mit denen es zu einer Gegenüberstellung kam, und auch die Gegenüberstellungen selbst werden strikt geheim gehalten.

- Wovor haben sie den Angst?

- Sie tun das angeblich aus Gründen des persönlichen Datenschutzes. Nach dem Gesetz darf ein Dokument nach 75 Jahren zur Öffnung freigegeben werden. Aber bei uns geben sie sogar nach Ablauf dieser Frist nur sehr ungern diese Akten heraus. Dabei können sie die Herausgabe aus gesetzlicher Sicht gar nicht mehr verweigern – das kann zu einer Anklage vor Gericht führen. Deswegen legen sie es immer darauf an, mündlich zu antworten und irgendwelche Argumente vorzubringen. Da war mal so ein Sotnikow, der 1920 die Norilsker Fundstätten entdeckte und im selben Jahr von der Tscheka erschossen wurde. Als ich mich mit dieser Akte vertraut machen und etwas daraus kopieren wollte, sagen sie: „Ihr Vorsitzender hat die Akte schon gehabt und Fotokopien angefertigt“. Und gerade deswegen hatte ich auch nach der Akte gefragt: die Kopien waren schlecht, sie waren für eine Abbildung im Buch nicht geeignet. Aber ich schimpfte und diskutierte nicht weiter mit ihm; unsere Einstellung ist auf so etwas nicht ausgelegt. Die Archiv-Mitarbeiter haben für das Buch der Erinnerung weitaus mehr geleistet, als man von ihnen aufgrund ihrer Amtspflicht verlangt hatte. Sie konnten beispielsweise mit den Archiv-Ermittlungsakten auch an Wochenenden arbeiten und abends länger bleiben. Sie hätten uns auf die Anfragen, die wir an sie heran trugen, so antworten können, wie das Gesetz es vorsieht – innerhalb von 30 Tagen, aber sie bearbeiteten sie innerhalb einer Woche. Irgendwie kamen sie uns entgegen. Daher wollten wir die Beziehungen nicht auf ein Format bringen, das man in der Armee so bezeichnet: „Willst du dich an die Dienstanweisungen halten? Ab jetzt wirst du es!“ Wenn der Soldat anfängt, auf sein Rechte zu pochen, zwingen sie ihn, die Dienstordnung vollständig zu erfüllen. Da wird ihm nichts mehr über die Lippen kommen, denn die Anweisung kann in jedem beliebigen Moment verletzt werden. Und hier ist das auch so. Wenn wir anfangen, die Wahrheit aufzurütteln, werden die Archive antworten: „Halten Sie sich an die Satzung“. Und dann sind all unsere bisherigen guten Beziehungen dahin.

- Sagen Sie – und wenn es in ihrem Forschungsteam ke9ne Leute gäbe, die Kontakte zum FSB haben, würde man ihnen dann Antworten auf ihre Anfragen geben?

- Hier ist das schon etwas anderes… Na ja, wir machen alles zusammen, es ist ein gemeinsames Produkt von uns. Aber die – das sind Leute, die auf die Rangordnung achten. Wir wussten beispielsweise, dass sie eine Datenbank zum Fond der eingestellten Rechtsfälle besitzen. Alle regionalen FSBs sollten diese Datenbanken in den 1990er Jahren einrichten, die Archiv-Ermittlungsakten durcharbeiten und in die Kartothek Informationen für die Suche von Menschen anhand dieser Akten einbringen. Einige Verwaltungen haben das getan, andere nicht. Also, nachdem wir wussten, dass es diese Datenbank gibt, versuchten wir ewig sie zu bekommen. Wenn wir jetzt mit den Archiv-Ermittlungsdossiers arbeiten – warum dürfen wir dann nicht die Datenbank benutzen? Sie sagen: „Wir sind Militärangehörige. Wir haben nichts dagegen. Wenn man uns den Befehl dazu gibt, kriegen sie sie, wenn nicht – dann nicht“. Und sobald die Regionalverwaltung für das Projekt „Buch der Erinnerung“ freie Bahn gegeben hatte, gaben sie die Datenbank an uns heraus.

- Waren Sie die letzten zwei Jahre ausschließlich in den Bezirksarchiven tätig?

- Ja. Ich hätte mich glücklich geschätzt, wenn die Sache so gewesen wäre, wie zum Beispiel in Omsk: dort haben die Bezirksarchive nämlich alle Bestände über die Entrechteten ans Gebietsarchiv übergeben. Deswegen gingen sie, als sie am Buch der Erinnerung arbeiteten, einfach ins Gebietsarchiv – so, als ob sie zur Arbeit gingen – und arbeiteten dort Bezirk für Bezirk durch. Hier bei uns sieht das ganz anders aus. Etwa ein Drittel dieser Bestände wurden ans regionale Archiv übergeben, aber zwei Drittel befinden sich noch jeweils vor Ort Die Region Krasnojarsk ist breit verstreut: ich kann sagen, dass die Fahrt bis zu einem Archiv, in dem ich im Monat Mai tätig war, mit dem Autobus neun Stunden gedauert hat.

- Nach welchem Prinzip erfolgt die Übergabe der Akten aus dem Regions- ins Bezirks- bzw. Gebietsarchiv?

- Im Großen und Ganzen blüht hier die Nichtnotwendigkeit der Gesetzesanwendung. Es gab zum Beispiel noch unter Jelzin, zu Beginn der 1990er Jahre, einen Beschluss für die Übergabe des Bestandes über die eingestellten Fälle aus dem FSB an die staatlichen Archive. Und in manchen Regionen wurde dieser Fond komplett an die Staatsarchive weitergeleitet. In anderen Regionen, so auch in unserem, war die Übergabe bereits angelaufen, und dann beschloss man in irgendeinem Augenblick in der Bezirksverwaltung des FSB, dass es nun genug sei – und man stellte die Weiterleitung des Aktenmaterials ein. Der kleinere Teil liegt nun im Regionalarchiv, der größere – bei der Bezirksverwaltung des FSB.

- Sagen Sie, und wonach entscheiden Sie, zu welchem Archiv Sie nun fahren müssen?

- Auf unserer Webseite gibt es unter der Rubrik „Rehabilitierungen“ komplette Instruktionen darüber, wie man Repressionsopfer sucht, an wen man sich wendet. Hier herrscht ein ziemlich einfaches Prinzip. Zuallererst muss man zwei Dinge klären: wurde er nach §58 verhaftet oder per Dekret – beispielsweise dem berühmten und bekannten „Sieben-Achtel-Dekret“. Zweitens: gab es eine administrative Ausweisung, wie zum Beispiel bei den Wolga-Deutschen, den enteigneten Großbauern usw. In Abhängigkeit davon kam es zu einer Gabelung, denn wenn es eine administrative Verfolgung gab, dann muss man sich an die MWD-Behörde der Region wenden, in welche die Person ausgewiesen wurde (im Falle der enteigneten Großbauern auch nach ans Bezirksarchiv am Enteignungsort). Wurde er aber in irgendeiner Region nach einem politischen Paragraphen in Haft genommen, dann muss man sich an den FSB dieser Region wenden. Wenn dem so ist, muss man die Archiv-Ermittlungsakte aufbewahren, und weiter empfehlen wir dann schon um eine Archivauskunft zu ersuchen oder, falls der Forscher sich mit der Akte vertraut machen möchte, die Verwandtschaft zu beweisen. Im weiteren Verlauf ergaben sich erneut Gabelungen. Befindet sich der Forscher in derselben Region, dann schreibt er ein Gesuch, fügt eine Kopie der Dokumente über sein Verwandtschaftsverhältnis bei, und der FSB nennt ein Datum, an dem er in die Akte Einsicht nehmen kann (welche man, wie ich bereits sagte, sorgsam präpariert und beklebt). Falls der Angehörige in einer anderen Region lebt, gibt es mehrere Varianten. Er kann selber herkommen, nachdem er einen Antrag gestellt hat, er kann darum ersuchen, dass man die Akte ans FSB seines Wohnortes schickt, so dass er sich dort damit vertraut machen kann. Wohnt er außerhalb Russlands, hat er zwei Möglichkeiten – entweder reist er selber an oder er schreibt eine Vollmacht, dass – sagen wir mal – ich, Einsicht in diese Akte bekomme. Aber diese Variante ist nicht sonderlich gut: wenn sie es einem auch früher erlaubten, die gesamte Akte abzufotografieren, so erlauben sie einem heute maximal zehn Seiten. Wenn du den Rest zusammenfassen willst – dann setz dich hin und fasse alles zu einer kurzen Inhaltsangabe zusammen.

- Warum denn das? Mir scheint, das ist eine dumme, festgefahrene Situation.

- Eine dumme. Der Mitarbeiter soll neben mir sitzen, während ich in der Akte lese, damit ich keine Seiten herausziehe; und da sitzt er und langweilt sich, dabei gibt es im Archiv schon nicht mehr als zwei – drei Mitarbeiter. Ich erkläre ihm: es ist viel einfacher, wenn ich einen Fotoapparat mitbringe, die ganze Akte abfotografiere und wieder gehe. Früher gab es damit keine Probleme.

- Früher? Bis wann war das?

-Bis 2006, das ist die Grenze. Die nächste Grenze – die Akte der Historiker von Archangelsk, als sie beinahe Professor Michail Suprun eingesperrt hätten. Gegen ihn wurde ein Gerichtsverfahren eingeleitet, der Leiter des Informationszentrums der Verwaltung für Innere Angelegenheiten flog von seinem Arbeitsplatz. Und dabei hatten die Leute doch bloß am Buch der Erinnerung für die deportierten Deutschen gearbeitet. Das ist praktisch dasselbe, was ich derzeit mache – nur nicht im Hinblick auf die Deutschen, sondern bezüglich der Großbauern; wo ist da denn der Unterschied? Und danach sind sowohl die Behörden-Archive, als auch die anderen, sehr zurückhaltend geworden; sie haben Angst bekommen, dass mit ihnen etwas passieren könnte.

- Können Sie uns etwas über Besonderheiten der Rechtsanwendung in den unterschiedlichen Archiven erzählen? Wie unterscheiden sich die Archive in Abhängigkeit von der Ebene ihrer Unterordnung? Wir haben ja bereits begriffen, was Behörden-Schroffheit bedeutet.

- Im Regional-Archiv ist es schwieriger, als im Bezirksarchiv. Im regionalen lassen sie die Angehörigen nicht in die persönliche Akte des Entrechteten Einsicht nehmen, weil die Menschen vom Dorf – ein ganz besonderer Paragraph sind. Sie leben dort in der Regel heute noch – sowohl die Nachfahren derer, die die Enteignungen vorgenommen haben, als auch die Nachfahren der Enteigneten. Die Akten sind nicht illegal herauszugeben, und 75 Jahre sind nach dem „Befehl der drei Ministerien“ bereits verstrichen, aber sie bemühen sich trotzdem, sie nicht auszuhändigen. Sie können vorschlagen, von einigen Dokumenten Kopien anzufertigen, beispielsweise die Liste des seinerzeit beschlagnahmten Besitzes, doch die Protokolle der Armenversammlung oder des Dorfrats rücken sie nicht heraus. Im Regionalarchiv erhalten Leute, die sich darum bemühen, in der Regel eine Absage, aber mir sind Fälle bekannt, in denen äußerst hartnäckige Menschen es geschafft haben und sogar Kopien der Akten machen konnten. In den Bezirksarchiven gehen sie damit irgendwie milder um – ich habe gesehen, wie Leute die persönlichen Akten ihrer Angehörigen eingesehen haben. Ich weiß allerdings nicht, was sich hinter den Kulissen abgespielt hat – vielleicht war derjenige bekannt oder galt als zuverlässig. Dieser Parameter „zuverlässig“ ist sehr wichtig. Als wir damit begannen, in den Bezirksarchiven unser Buch der Erinnerung zusammen zu stellen, sagte man mir buchstäblich folgendes: „Unsere Archiv-Mitarbeiter können nicht mitarbeiten, sie sind sehr beschäftigt (und das sind sie wirklich, wie die Angestellten in allen Archiven), aber Sie können wir heranlassen (das heißt mich)“. Skandalträchtige Dokumente werde ich beispielsweise nicht veröffentlichen. Um die Wahrheit zu sagen: es ist eine so harte Arbeit, dass mir auch gar nicht der Sinn danach steht. Dort entfalten sich menschliche Dramen in jeder Personenakte. Es gibt zahlreiche Situationen, die publizistisch ertönen könnten – zum Beispiel die ziemlich typische Geschichte einer Frau, die nach dem Entzug der Wahlrechte mit ihrem eigenen Ehemann bricht und eine schriftliche Erklärung abgibt, dass sie mit ihm keine Gemeinsamkeiten mehr hat. Oder jene Geschichte mit dem Sohn eines Entrechteten, der sich in aller Öffentlichkeit von seinem Vater lossagt. Aber sie sind überzeugt, dass ich das nicht tun werde, deswegen geben sie mir grünes Licht bei der Arbeit mit den Dokumenten.

- Sie haben gesagt, dass die Mitarbeiter jeder Art von Archiv stark überlastet sind. Warum ist es zu einer derartigen Situation gekommen?

- Ich kann etwas zu den kommunalen, den Bezirksarchiven sagen; zu den anderen werde ich mich nicht äußern, wenngleich auch dort Kürzungen im Gange sind. Vor meinen Augen ist der Personalbestand des Bezirksarchivs des FSB innerhalb von buchstäblich zehn Jahren von zehn auf drei Angestellte geschrumpft, die Rehabilitationsabteilung der Staatlichen Innenbehörde von zwanzig auf fünf. Die Bezirksarchive sind überlastet mit Anfragen der Rentenversicherung, anderer Organisationen und Bürgern. In den Bezirksarchiven wird die Situation noch dadurch erschwert, dass sie dem Budget der Bezirksverwaltung zugeordnet sind. Und einige von ihnen sind schon keine juristischen Personen mehr, sondern gehören zu irgendeiner Organisationsabteilung innerhalb der Verwaltung, wo es einen Fachmann gibt, der sich mit Archivdokumenten oder so etwas in der Art auskennt. Dort kommt es immer wieder zu Reorganisierungen, Erweiterungen, Übergaben – es kann durchaus passieren, dass dieses arme Archiv von einer Abteilung in eine andere übergeben wird, und diese Abteilungen werden aus Beweggründen geschaffen, die ein bestimmtes Tätigkeitsfeld erforderlich machen. Es find ein unaufhörlicher Kampf innerhalb des Apparats statt, wobei das Archiv von einer Abteilung in die nächste weitergereicht wird. Die reale Leitung des Archivs ist die Archiv-Agentur, und sie unterstehen den gleichen Verfügungen, welche die regionale Archivagentur erlässt, dabei sind die Gehälter, die Miete für die Räumlichkeiten und andere Fragen von der Bezirksverwaltung entschieden werden. Während meiner Tätigkeit dort haben sich Dramen abgespielt: in Bogotol gibt es beispielsweise eine ganz schreckliche Räumlichkeit; sie haben sie im Postamt angemietet, im zweiten Stock, das Dach ist undicht, und in der Zeit, in der ich im Frühjahr dort saß, ist das Archiv unter Wasser gesetzt worden. Sobald der Frühling einsetzt, schleppen sie große Stücke Polyäthylen herbei, mit denen sie sämtliche Stellagen abdecken, weil von den Wänden und von der Decke das Wasser rinnt und tropft; außerdem kann es zu einem Kurzschluss kommen, und dann wird das Ganze auch noch in Flammen aufgehen. Aber sie kommen damit nicht zurecht. Sie rufen die regionale Archiv-Agentur an, die ihrerseits mit der Bezirksverwaltung telefonieren, doch dort geschieht nichts. Und eine derartige Situation kann sich beliebig lange hinziehen. Wenn es schon ein Archiv ist, dann soll es doch eine Unterabteilung der Archiv-Agentur sein und unter einer einheitlichen Finanzierung stehen. Aber so sitzen sie zwischen zwei Stühlen, und zu allen Problemen, die sie sowieso schon haben, kommen noch etliche hinzu.

- Sagen Sie, was fehlt Ihnen am meisten, wenn Sie im Archiv arbeiten?

- Ich sage es. Am meisten fehlt mir ein Drehsessel. Und damit ist es mir ganz ernst. Ich habe damit meinen Rücken zu Markte getragen. Die Dokumente, mit denen ich arbeite, sind in der Regel mit einem Bleistift auf grauem Einwickelpapier geschrieben, und um lesen zu können, was da steht, muss ich mit der Nase hineinkriechen; deswegen haben Probleme mit dem Rücken angefangen, weil du lange Zeit so nach links gebeugt dasitzt. In einem Archiv gab es einen Drehsessel; ich war äußerst glücklich darüber, dass er sich drehte – ich schaute auf das Dokument, drehte mich zurück – und setzte ihn auf die Liste. Und noch etwas. Es kommt vor, dass die Archive unter äußerst gruseligen Bedingungen existieren – so tropft es in jenem Bogotol nach jedem Regen und in jedem Frühjahr durchs Dach. Im Atschinsker Archiv gab es nicht genügend Geld für die Heizung; ab 30. April wird sie ausgestellt, und dabei sind wir doch hier immerhin in Sibirien. Sie glauben es nicht, aber ich kam im Mai dorthin, und im Archiv herrschten +10 Grad; ich habe da in voller Kleidung gesessen und bin manchmal auf die Straße gegangen, um mich dort ein wenig aufzuwärmen, denn dort war es etwas wärmer – die Hände haben angefangen zu erfrieren und wollten kaum noch auf der Tastatur schreiben. In Bogotol handelt es sich um ein Eckzimmer, in dem es im Winter sehr kalt wird; ich saß da mit Daunenjacke, hatte lediglich Mütze und Handschuhe ausgezogen, und die Mitarbeiterinnen saßen angekleidet da – na ja, da war auch noch die Heizung eingeschaltet. Unter solchen Bedingungen arbeiten die Leute. Im Sommer dagegen leiden sie unter der schrecklichen Hitze, denn sie sitzen an der Sonnenseite; es gibt keine Vorhänge, die man an den Fenstern zuziehen könnte; im Sommer kann man dort nicht arbeiten, man bekommt keine Luft. Und so etwas findest du in praktisch jedem Archiv. Obwohl es auch Archive gibt, in denen alles gut ist. Aber ich habe nur ein einziges Bezirksarchiv gesehen, das Geld herausschlug und eine geeignete Ausrüstung kaufte.
- Aleksej, vielen Dank für das Interview!

Swetlana Schuranowa
7. Juli 2016

HTTPS://dostup.memo.ru/ru/aleksey-babiy-v-arhive-mne-bolshe-vsego-ne-hvataet-vertyashchegosya-kresla


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