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Die Bürokratie der Repressionen

Die Ausweisung der „Kulaken“ erforderte die eilige Mobilisierung von Maschinenschreiberinnen

Das Schrecklichste an den Repressionen ist – ihre Alltäglichkeit. Das zeigte Alexander Issajewitsch Solschenitzyn sehr gut in seinem Buch „Ein Tag im Leben des Iwan Denissowitsch“ auf. Viele Jahre leben die Menschen zu beiden Seiten des „Stacheldrahtes“ in einer unnatürlichen Welt, gewöhnen sich darin ein und fangen an, sie als völlig normal anzusehen. Diese Welt wird reproduziert, abgewandelt, und der Berg an Dokumenten wird immer größer. Die Schreibmaschinen klappern, Rundschreiben werden verschickt, ein- und ausgehende Briefe gehen hier- und dorthin.

Übrigens – was die Schreibmaschinen betrifft… Im März 1930 verlief die Ausweisung von „Kulaken“-Familien innerhalb allerkürzester Zeit. In nur wenigen Wochen erledigten die Bezirks-Exekutivkomitees zusammen mit den Dorfräten einen riesigen Papierberg an Arbeit. Listen für die Ausweisung wurden erstellt und durchliefen die Versammlungen des „Armen-Aktivs“; die Dorfräte stellten ganze Serien von Bescheinigungen aus. Anschließend wurden in fünf Exemplaren riesengroße, im Format A3, Protokolle der Sitzung der für die Entkulakisierung zuständigen Bezirks-Troika gedruckt. Diese Protokolle mussten innerhalb eines Tages getippt werden, das hätte eine Schreiberin allein nicht bewerkstelligen können. Das Bezirks-Exekutivkomitee schickt Depeschen an die Organisationen: „Heute, am 4. März, gelten sämtliche in der Stadt Jenisseisk verfügbaren MaschinenSchreiberinnen als mobilisiert, um eilige Arbeiten des Bezirks-Exekutivkomitees bezüglich der Entkulakisierung zu erledigen. Das dafür benötigte Material haben die Schreiberinnen bis 17 Uhr am 4. März fertig zu haben und dem Sekretariat des Bezirks-Exekutivkomitees heute, zur besagten Zeit, vorzulegen.


Anordnung zur Mobilisierung von Maschinen-Schreiberinnen

Es folgt ein panischer Schriftwechsel: es wurde kein Geld für die Verschickung der „Kulaken“ bereitgestellt, es gibt keine Pferde, kein Viehfutter. Als Antwort wird telegrafiert: Pferde, Viehfutter, Schlitten für den Transport sind bei den Kulaken zu beschlagnahmen, und mit Lebensmitteln sollen sie sich gefälligst selber versorgen. In der Instruktion heißt es: die erste und zweite Kategorie sind in Gebiete außerhalb des Bezirks auszuweisen. Wenn dies „von Sibirien nach Sibirien“ geschieht, dann ist es unwichtig wohin, Hauptsache – „außerhalb“. Weisen Sie sie in den Nachbarbezirk aus – dorthin gelangen Sie mit ihnen ohne besondere Finanzierung. Und so bringt man die „Kulaken“ aus dem Dserschinsker Bezirk in den Abakner Bezirk, die Abakansker „Kulaken“ - in den Bogutschansker, die Bogutschansker – in den Keschemsker, die Keschemsker – nach Ewenkien. Und von dort treffen erneut panische Telegramme ein: man hat die „Kulaken“ mitten in der Taiga abgesetzt, für 129 Mann gibt es nur eine einzige Säge, die Äxte hat man ihnen bereits bei der Enteignung abgenommen, wie sollen sie denn da bauen?

Die erste und zweite „Kulaken“-Kategorie wurde ausgewiesen. Aber nun ist da noch die dritte Kategorie, die in die „Kulaken-Siedlung“ innerhalb des Bezirks, in die Taiga, geschickt werden muss. Um es genauer zu sagen: es gibt dort noch gar keine Siedlung und nicht einmal Straßen, die dorthin führen. Dabei steht der Monat März vor der Tür, die zwei Meter hohen Schneewehen sind noch nicht weggetaut und mit einer Eiskruste bedeckt. Man muss den Weg „platttreten“, und das sind mehr als zehn Kilometer mitten durch die unberührte Schneelandschaft. Frauen mit Kindern können diese Arbeit nicht verrichten, und diejenigen, die noch nicht verhaftet wurden, weigern sich. Fünfzehn Familien, denen man den gesamten besitz fortgenommen hat, sind bereits aus ihren Häusern vertrieben, wohnen in fremder Leute Ställen, und in der Zeit findet ein Briefwechsel statt. Es ist bezeichnend, dass darin nicht von Menschen die Rede ist, sondern von „verbliebenen männlichen Sklavenarbeitern“. Die Leitung verhängt eine unverständliche Resolution, in der lediglich die Worte „ausweisen“ und „festgesetzt“ zu sehen sind.


Die dritte „Kulaken“-Kategorie wurde in die „Kulaken-Siedlung“ ausgewiesen

Die Instruktion sieht vor, dass „Kinder bis zum Alter von zehn Jahren, sowie Invaliden, die nicht mitgehen können, auf Wunsch in der Obhut nahestehender Verwandter bleiben können, vorausgesetzt, dass der Aufnehmende eine entsprechende Verpflichtungserklärung abgibt und die betreffende Person selbst per Unterschrift erklärt, sich künftig von der Kulaken-Familie fernzuhalten“.

Die Unterschrift sieht so aus: „Ich, der Unterzeichnende, unterschreibe hiermit dem Dorfrat, dass ich mich in die Verbannung begebe und meine Kinder dem und dem übergebe“. Und der andere: „Ich, der und der, nehme die Kinder von dem und dem bei mir auf und verpflichte mich, sie auf freiwilliger Basis mit eigenen Mitteln zu versorgen“.


Unterschrift eines „Kulaken“ über die Abgabe seiner Kinder an Verwandte

Derartigen Dokumenten begegnet man nicht selten in den Personenakten ausgewiesener Bauern, und ich habe mich an sie sogar schon gewöhnt. Aber in einer Dorfratsakte waren diese Unterschriften aus irgendeinem Grund zu einem Stoß zusammengeheftet. Der Stoß war gut einen Finger dick, ich begann ihn gewohnheitsgemäß durchzublättern und – plötzlich bemerkte ich, dass Tropfen auf die Archivdokumente fielen. Ich weinte. Bis zu dem Tag hatte allenfalls ein „Chius“ (nicht sehr starker, aber eisiger Wind; Anm. d. Übers.) Tränen aus mir herauspressen können. Es kam vor, dass die Augen wegen der staubigen Archiv-Akten tränten. Aber diesmal saß ich hier und – flennte. Ich sah auch noch viel schrecklichere Dokumente (den Befehl des NKWD, N° 00486, der es wirklich in sich hat), aber diese hier hinterließen einen durchschlagenden Eindruck bei mir.

Unter den Dorfratsdokumenten sah ich auch solche, die mir gute Laune verursachten und mir Glauben an die Menschlichkeit einflößten. Aber das ist eine ganz andere Geschichte.

Aleksej Babij
Vorsitzender der Krasnojarsker „Memorial“-Organisation

Neue Zeitung, 15.02.2017


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