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Verbannungs-/Lagerhaftbericht von Hermina Fjodorowna Kadotschnikowa

Friedrich Johannowitsch SEIBERT (1902-1965) kam 1940 mit der Familie aus dem Gebiet Leningrad in den Kanton UNTERWALDEN, in die Autonome Republik der Wolga-Deutschen, und lebte in dem Dorf GLARUS (wo er auch geboren war). Er war nicht nur ein guter Zimmermann und Mechaniker, sondern auch ein Meister der Musik.

Im September 1941 wurde er von den Kommunisten zusammen mit seiner Familie aus GLARUS in das Dorf SWETLOLOBOWO, im Kreis NOWOSELOWSK, Gebiet KRASNO-JARSK (am Fluß Tschulym), deportiert:

Im Januar 1942 jagten die Sowjets Friedrich SEIBERT in die "Trud-Armee" (Arbeitsarmee) zum Bäumefällen (vermutlich ins WJATLag). Dank seiner beruflichen Qualifikation mußte er keine Kolonnen-Arbeiten verrichten. 1946 kehrte er aus dem Lager zur Familie zurück und lebte dann in SWETLOLOBOWO. Dort arbeitete er als Tischler in der Kolchos-Werkstatt.

Am 02.10.51 verhafteten die Kommunisten ihn, und laut Urteil des NOWOSELOWSKER Kreisgerichts wurde er wegen der §§74, Absatz 1, und 159, Absatz 1, zu einem Jahr Haft verurteilt. Er saß im KRASNOJARSKER Gefängnis ein; in dieser Zeit legte man über ihn eine Akte gemäß §58-8 an und verkündete am 27.06.52 einen Beschluß über "Unterbin-dungsmaßnahmen", woraufhin er in eine Einzelzelle (wahrscheinlich im inneren Gefängnis) verlegt wurde.

Am 25.08.52 verurteilte ihn das Kriegstribunal der Truppen des MGB (Ministerium für Staatssicherheit) des Gebiets Krasnojarsk, ohne Mitwirkung des Staatsanwaltes oder eines Verteidigers, zu 25 Jahren Haft sowie dem Entzug der politischen und bürgerlichen Frei-heiten, einschließlich der Konfiszierung des Besitzes, gemäß §58-8, auf 5 Jahre. Vor "Gericht" bekannte sich F. SEIBERT als nicht schuldig.

Am 05.12.52 brachte man ihn mit dem Gefangenentransport (aus dem KRASNOJARSKER Gefängnis) ins OSERLag (im Gebiet Irkutsk). Am 25.09.54 wurde der "Fall" F. SEIBERT durch den Obersten Gerichtshof der UdSSR in §58-10 mit einer Frist von 10 Jahren ohne Konfiszierung abgeändert.

Man entließ ihn am 08.02.56 "bedingt vorfristig", aufgrund eines Entscheides des Irkutsker Gebietsgerichts vom 25.01.56.

Er kam nach NOWOSELOWO, wo sich damals seine Ehefrau und Tochter in Verbannung befanden. Dort blieb er auch nach der Freilassung der Familie aus der Verbannung wohnen.

Der "Fall" F. SEIBERT wurde am 29.09.93 von der Staatsanwaltschaft des Gebiets Krasnojarsk eingestellt.

19.10.95, aufgezeichnet von W.S. Birger, Krasnojarsk, Gesellschaft "Memorial"

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