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Verbannungs-/Lagerhaftbericht von Martha Julianowna Schewtschenko, Mädchenname Kaufelt (oder Kaufeld)

Julian Franzowitsch KAUFELT (oder KAUFELD, 1882-1937), Glasbläser, der Herkunft nach Deutscher, gebürtig aus dem Landkreis Polotskoe, Gouvernement Witebsk, lebte mit seiner Familie in Rokitno, dem heutigen Gebiet Rowno. Im Jahre 1926 überschritt er mit der Familie die sowjetische Grenze. Man schickte ihn in den Wohnort BACHMUT (heute ARTJOMOWSK im DONEZ-Gebiet). Auch dort arbeitete er in einer Glasbläserei.

Im Jahre 1927 wurde er "im Zusammenhang mit dem Mord and Woikow" als polnischer Überläufer verhaftet und für zwei Jahre nach BIJSK verbannt. Frau und Kinder fuhren zu ihm in den Altai. Nach der Freilassung J. (F.) KAUFELTs übersiedelte die Familie nach BOBRUJSK, aber der älteste Sohn, Georg (J.) KAUFELT (oder KAUFELD, 1908-1938), blieb in BIJSK, denn er hatte bereits eine Familie gegründet. Später arbeitete er als Spediteur in der Viehzucht-Sowchose "Katun" im Kreis BIJSK.

Am 18.02.1938 wurde Georg (J.) KAUFELT von den Sowjets verhaftet. Abgeholt wurde er vom Gehilfen des bevollmächtigten TSCHUGUNOW aus dem RO NKWD, der ihm den Paß, den Militärausweis sowie den Auszug aus dem Geburtsregister wegnahm und ihn ins BIJSKER Gefängnis abtransportierte. G. KAUFELT wurde am 09.07.1938 von der OSO des NKWD (möglicherweise auch von einer Dwoika) zur Höchstrafe aufgrund des §58-2,6,9,,11 (wahrscheinlich wegen der „polnischen“ Sache verurteilt, denn bei der Verhaftung trugen sie ihn als Polen ein). Er wurde am 08.08.1938 in BIJSK erschossen. Er wurde posthum am 15.11.1957 vom Kriegstribunal des Sibirischen Wehrkreises rehabilitiert.

Nach seiner Rückkehr aus der Verbannung lebte J. F. KAUFELT mit seiner Frau und den Kindern in der Siedlung GLUSCHA, im BOBRUJSKER Kreis, MOGILJOWSKER Gebiet. Er arbeitete als Glasbläser-Meister in der Glasfabrik „Komintern“.

Am 26.04.1932 wurde er erneut verhaftet und ins BOBRUJSKER Gefängnis gebracht, wo er vom Untersuchungsrichter SUBRITZKI verhört wurde. Am 08.10.1932 schrieb ihm die OSO der OGPU ein Urteil von drei „Minus“-Jahren aus (Verbannung = “Aberkennung des Aufenthaltsrechts“), gemäß §68, 72 (das entspricht §58-6,10), wiederum wegen der „polnischen“ Sache, wobei die Strafe ab dem 08.10.1932 an galt, und nicht vom Datum der Verhaftung an. Mit ihm gemeinsam wurden noch 10 Personen zu eben diesen drei Jahren verurteilt (hauptsächlich wohl ethnische Polen oder polnische Staatsbürger):

Tatsächlich unterschied sich diese Verschickung in nichts von der Verbannung. J. (F.) KAUFELT wurde in die SNAMENSKER Glasfabrik geschickt, 50 km westlich von KRASNOJARSK. Frau und Kinder reisten ihm erneut nach. In dieser Fabrik war die Bezahlung äußerst schlecht, und zu Beginn des Jahres 1933 gab man J. KAUFELT die Erlaubnis nach KRASNOJARSK umzuziehen. In der Stadt ließ die Familie sich am rechten Flußufer in einer Baracke im Stadtteil Saton nieder, wo im Winter die Schiffe liegen.

1935 endete die Zeit der Verschleppung (die faktisch eine Verbannung war), und J. KAUFELT begab sich mit seiner Frau und den beiden jüngeren Kindern zur Station BOGASCHEWO im TOMSKER Kreis des Gebietes West-Sibirien. Dort arbeitete er in der örtlichen Glasfabrik.

Die Sowjets verhafteten ihn am 28.10.1937. Abgeholt wurde er von SAWTSCHENKO aus dem Tomsker Stadt-NKWD, der ihn ins TOMSKER Gefängnis brachte. Der Fragebogen wurde erst am 06.11.1937 ausgefüllt (vermutlich wegen der großen Anzahl von Verhafteten).

Er wurde von einer Dwoika am 14.12.1937 nach §58-2,6,7,8,9,10,11 zur Höchststrafe verurteilt und am 25.12.1937 in TOMSK erschossen. Das Kriegstribunal des Sibirschein Wehrkreises rehabilitierte ihn posthum am 12.02.1960. Aufgrund seiner im Jahre 1932 erstellten Akte wurde er am 22.08.1989 von der Militäranwaltschaft des Weißrussischen Wehrkreises rehabilitiert.

18.12.2001, aufgezeichnet von W.S. Birger, Krasnojarsk, Gesellschaft „Memorial“

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