Im Jahre 1932 beschloß ein Teil einer Schiffsbesatzung, die aus Deutschland in die UdSSR gekommen war, hier zu bleiben und den Sozialismus aufzubauen. Unter den Seeleuten, die in der UdSSR blieben, war ein junger Berliner, Gerhard-Karl Alwinowitsch SCHEINEMANN (1913-1938).
Er ließ sich in BAKU nieder, diente jedoch nicht mehr in der Flotte, sondern arbeitete als Kinomechaniker. Hier heiratete er ein Mädchen.
Nachdem er sich in der Nähe mit den "Reizen" des russischen Lebens bekannt gemacht hatte, begriff er seinen Fehler und entschloß sich, in die Heimat zurückzukehren, aber seine Ehefrau wollte ihre Eltern nicht zurücklassen.
Am 04.10.37 wurde G.-K. SCHEINEMANN verhaftet. Unter Folterungen unterschrieb er alles, was man ihm zur Last legte, und am 19.10.38 wurde er von der Trojka der Aserbeidschanischen Sozialistischen Sowjetrepublik nach § 68 (= §58-6), Spionage, verurteilt. Er wurde am 22.10.38 in BAKU erschossen.
Am 15.08.64 wurde er posthum vom Obersten Gerichtshof der Aserbeidschanischen Sozia-listischen Sowjetrepublik rehabilitiert.
18.04.95, aufgezeichnet von W.S. Birger, Krasnojarsk, Gesellschaft "Memorial"
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