In der Regel wurden die Verbannten im bewachten Konvoi aus ihren Heimatorten verschleppt und in abgelegene, unbewohnte und zum Leben wenig geeignete Orte deportiert (gewaltsam wegtransportiert) - nicht unbedingt in die Tundra oder Taiga, sondern es konnten ebenso auch die Wüsten oder Halbwüsten in Mittelasien sein. Jedoch geriet ein nicht geringer Teil der Verbannten, darunter Bauern, in die Städte - zu Großbauprojekten und in Industriebetriebe.
So erscheint in unserer Region zweifellos Krasnojarsk als größter Verbannungsort (verschiedenster Verbannungsströme). Andere große Verbannungsorte waren Kansk und Jenissejsk und später, in den vierziger und fünfziger Jahren, ebenfalls Norilsk. Eine solche Stadt, wie Igarka, entstand auf einem unbewohnten Gelände und wurde praktisch nur von Ver-bannten besiedelt.
Aber es ging auch anders zu: man versetzte Menschen an ihrem festen Wohnort in den Status als Verbannte ("Sondersiedler"), in ihrem eigenen Heimatdorf oder ihrer Heimatstadt.
Tatsächlich ist dies für unsere Region aber nicht charakteristisch.
Für die Verbannungsströme bis Ende der dreißiger Jahre (ganz besonders für die Bauern-Verbannungen) sind die Anstrengungen der Straforgane charakteristisch, ihre Opfer an "Ortekompakten Wohnens" (sowohl in die entlegene Taiga als auch in große Städte) zu verschleppen, welche die offizielle Bezeichnung "Arbeitssiedlungen" (später "Sondersiedlungen") trugen. In unserer Region enstanden ungefähr einhundertfünfzig solcher Siedlungen, aber in der zweiten Hälfte der dreißiger Jahre reduzierte sich ihre Zahl (sie wurden durch Lager "verdrängt").
Eine charakteristische Besonderheit der Verbannungssiedlungen war das Vorhandensein "unvorschriftsmäßiger Dorfgenossenschaften", die von den Kommandanturen zu dem Zweck gegründet wurden, daß die Verbannten sich selbst mit Lebensmitteln versorgten. Diese "Genossenschaften" wurden in der zweiten Hälfte der dreißiger Jahre entweder in Sowchosen oder, seltener, in Kolchosen umbenannt.
Somit lassen sich, was die Verbannungsströme der dreißiger Jahre angeht, stets Hauptver-bannungsorte nachweisen - "Arbeitssiedlungen", mehr oder weniger groß, mehr oder weniger beständig, wenngleich ihre unfreiwilligen Zwangsbewohner in einer ganzen Reihe von Fällen von einer "Arbeitssiedlung" in eine andere verschleppt wurden. So trieb man im Frühjahr 1938 die Verbannten von den Flüssen Pojma (Siedlung Chromowo), Kungus (Siedlung Ambartschik) und Agul (Siedlung Agul und andere) weiter an die Mana (Siedlung B. Ungut und andere), um den "Platz freizumachen" für die Abteilungen und Lagerpunkte des neu entstandenen Kraslag. Damals, in den Jahren 1937-1938 wurde ein erheblicher Teil der Verbannten aus Igarka, Prediwinsk und den Verbannungsgebieten um Jarzewo nach Krasnojarsk verlegt, hauptsächlich in die Holzfabriken und an die Holzverladestellen.
Hingegen bemühten sich bei den Deportationen des Jahres 1940 sowie der Folgejahre NKWD und MWD, den Verbannungsstrom so breit und gleichförmig wie nur möglich zu zerstreuen, zu zersplittern und "auseinanderzuwalzen", damit nirgends große Ansammlungen von Verbannten entstehen konnten, zumindest nicht aus einem Strom. Eine andere Sache war die, daß aufgrund der in großem Maßstab angelegten Deportationen die Konzentration der Verbannten (sowohl aus einem, als auch aus unterschiedlichen Strömen) in den vierziger und fünfziger Jahren sowieso sehr hoch war, mit Ausnahme der völlig abgelegenen Taiga-Dörfchen. Um so mehr waren es auf Baustellen und in Bergwerken, wo als grundlegende Technik Schaufel, Spitzhacke und Schubkarre dienten und die örtliche Bevölkerung keine ausreichende Anzahl Arbeitskräfte stellen konnte: es waren einfach zu wenig. Genauso sah die Situation in zahlreichen Waldwirtschaften aus. Zudem fanden sich die Verbannten an ähnlichen Orten als wichtigstes "Berufsreservoir" für technische Spezialisten wieder (und sogar als Buchhalter und Finanz-Fachkräfte).
Unter all diesen Vorbehalten ist es gänzlich unmöglich, für die Verbannungsströme der vierziger Jahre ein Verzeichnis der wesentlichen Orte von "territorialer Konzentration" zu erstellen: im Grunde genommen erweist sich jede Region als Ort von Verbannungen, außer den völlig unbewohnten Bergrücken des Sajangebirges, dem nördlichen Teil der Halbinsel Tajmyr und der arktischen Inseln. Es lassen sich lediglich einige typische, charakteristische oder große Orte nachweisen, an denen Verbannte festgehalten wurden.
In den zwanziger Jahren kam es vor, daß die OGPU den zur Verbannung (oder Ausweisung) Verurteilten erlaubte, ohne fremde Hilfe (und auf eigene Kosten) in die Verbannung zu gehen, und nicht in Viehwaggons mit bloßen Pritschen und Löchern im Boden, anstelle von Toiletten.
In den dreißiger Jahren wurden derartige Freizügigkeiten eingestellt.
Es gab Deportationen (man nannte sie gewöhnlich Aussiedlungen), die nicht von einer Unterstellung unter Kommandantur gefolgt waren. D.h. solche Deportierten wurden nicht zu Verbannten. Beispiele: der Strom der Jahre 1937-1938 vom Amur (hauptsächlich aus den Gebieten Amur und teilweise Tschita) sowie 1941-1942 aus den an der Front gelegenen Landstrichen (u.a. aus dem Gebiet Nowgorod). In beiden Fällen wurden die Familien von Verhafteten und/oder nach § 58 Verurteilten Deportationen ausgesetzt. Diese zwei Ströme gerieten (zum Teil) in unsere Region. Und noch ein ähnliches Beispiel: bei den Deportationen des Jahres 1933 aus dem Gebiet Tschita geriet ein Teil der Deportierten in die Verbannung, ein anderer nicht: man machte ihnen Mitteilung über eine "Ausweisung aus dem Ostsibirischen Gebiet" oder, wie man auch sagte - nach "hinter Irkutsk".