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Filtration und Verbannung von Kriegsgefangenen (zu sechs Jahren Verbannte)


Alle sowjetischen Kriegsgefangenen wurden einer "Filtration" (Überprüfung) in speziellen Lagern (PFLs) unterzogen, was teilweise in Deutschland, Österreich und Polen geschah, zum Teil auch auf dem Territorium der UdSSR. Aus diesen Lagern entließ man einen Teil der "Filtrierten" nach Hause oder schickte sie in die Armee zurück, einen Teil sandte man für sechs Jahre in die Verbannung und anderen schrieb man eine Lagerhaftzeit aus.

Ein Teil der in unsere Region gelangten und zu sechs Jahren verurteilten Kriegsgefangenen durchlief das PFL außerhalb der Grenzen unserer Region. Aber in den meisten uns bekannten Fällen brachte man sie auf direktem Wege aus dem Ausland nach Krasnojarsk, ins PFL bei der 8. Lagerabteilung des Norillag. Das geschah im Sommer und /oder Herbst 1945. Möglicherweise wurde im Norillag noch ein weiteres PFL betrieben, und zwar in Norilsk.

Im Krasnojarsker PFL befanden sich u.a. Freigelassene aus dem Kriegsgefangenenlager in Trondheim (Norwegen).

In diesem PFL (wie üblicherweise auch in anderen Filtrationslagern auf dem Territorium der UdSSR) wurden die "zu Überprüfenden" etwa ein Jahr lang festgehalten, wobei man sie während der gesamten Zeit für die verschiedensten Arbeiten ausnutzte. Anschließend, im Juli-September 1946, wurde vielen eine sechsjährige Verbannung "ausgeschrieben", andere ließ man frei. Die zu sechs Jahren Verbannten wurden aus dem PFL an verschiedene Orte geschickt: einige blieben in Krasnojarsk, andere wurden in die Kreise Jenissejsk oder Rybnoje geschickt, einen anderen Teil brachte man sofort oder später in andere Regionen in die Verbannung, zum Beispiel nach Irkutsk.

In unserer Region war auch ein anderes PFL in Betrieb, das vom Kraslag aus organisiert wurde, und zwar in Pokanajewka im Kreis Nischneingasch. Dort wurde Ende des Sommers 1945 ein ganzer Transportzug aus einem in Dänemark befindlichen Kriegsgefangenenlager abgeladen. Jene, denen man im Herbst eine sechsjährige Verbannung ausschrieb, blieben dort, unweit des Kraslag, in der Verbannung.


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