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"Narjadniks"


(= Häftlinge, die im Auftrag der Abteilung "A" des Ministeriums für Staatssicherheit der UdSSR nach der Lagerhaft in die Verbannung geschickt wurden)

Ungefähr ab April 1948 hörte man damit auf, die politischen Gefangenen nach Ende der Haftzeit freizulassen (so, wie vorher, als man ihnen bei der Freilassung Pässe aushändigte).

Jetzt wurden sie auf Etappe und, selbstverständlich unter Bewachung, in die Verbannung geschickt. Besonders solche Verbannten-Transporte verliefen nicht auf direktem Wege, sondern über ein Durchgangsgefängnis. Bei ihrer Ankunft in der Verbannungsregion (in unserem Fall in Krasnojarsk) wurden die Verbannten auch zuerst ins Gefängnis gesperrt, in die Durchgangszelle.

Nach ein, zwei Tagen oder einer Woche kamen "Käufer" für Sklavenarbeitskräfte ins Gefängnis und nahmen die Verbannten mit, die sie für arbeitsfähig befanden, mit in ihre Betriebe - Baustellen, Bergwerke oder Waldwirtschaften, - jetzt schon ohne Bewachung.

Diejenigen Verbannten, die von allen "Käufern" abgelehnt wurden, steckte man gewöhnlich in Kolchosen. Am Verbannungsort wurden die ehemaligen Häftlinge unter Kommandantur gestellt. In den ersten Jahren mußten sie sich jeden Monat zwei- oder dreimal beim Kommandanten melden, ab 1953 - einmal im Monat.

Aber für jene, die geradewegs aus dem Lager in die Verbannung gebracht wurden, waren keinerlei Formalitäten durch das Sonderkollegium erledigt worden: ihnen wurde lediglich in der Abteilung "A" des Ministeriums für Staatssicherheit in Moskau ein "Auftrag" ausgestellt; dorthin hatten zuvor alle Lager Häftlingslisten geschickt. In diesem Auftrag stand üblicherweise nur die Verbannungsregion; der genaue Verbannungsort war bereits von der örtlichen Verwaltung des Ministeriums für Staatssicherheit "ohne Formalitäten" festgelegt worden.

Bei der Freilassung aus dem Norillag und dem Gorlag schickte man sehr viele unweit der Lager in der Verbannung: also nach Norilsk, Dudinka, Kurejka, Podtjossowo, in die Sow-chose "Taiga" (einer Nebenwirtschaft des Norillag), nach Krasnojarsk (bei Freilassung aus der 8. Lagerabteilung des Norillag). Und ein Teil der "in die Freiheit entlassenen" Häftlinge des Norillag und des Gorlag schickte man in die Verbannung, wie man damals sagte, "in die Tundra": in Siedlungen auf der Halbinsel Tajmyr oder zu geologischen Schürftrupps. Uns ist kein Fall bekannt, in dem Menschen aus dem Norilsker Lagern außerhalb der Krasnojarsker Region in die Verbannung geschickt wurden.

Bei der Freilassung aus dem Kraslag ließ man die "Narjadniks" auch üblicherweise in unserer Region in der Verbannung (obwohl es scheinbar Ausnahmen gegeben hat, die mitunter mit den Verbannungsorten ihrer Familien zusammenhingen).

"Narjadniks" wurden in unsere Region aus ganz verschiedenen Lagern verschleppt: aus Inta und Workuta (Minlag, Retschlag, Workutlag), aus dem Petschorlag, aus Mordowien (Dubrawlag), vom Ural (Iwdellag, Sewurallag), aus Kasachstan (Karlag, Pestschanlag und Steplag), aus Omsk (Kamyschlag), aus den Gebieten Nowosibirsk und Kemerowo (Siblag), und sogar vom Unteren Amur. Besonders viele "Narjadniks" wurden aus dem Gebiet Irkutsk - aus dem Oserlag und dem Angarlag, in unsere Region verschleppt. Fälle von Verbannungen aus den Lagern von Kolyma in unsere Region sind uns nicht bekannt. Allerdings sind solche seltsamen Fälle festgehalten, wie die Verbannung aus dem Workutlag nach Dudinka (auf dem üblichen Wege, d.h. über das Kranojarsker Gefängnis).

Die Verbannung von "Narjadniks" in unsere Region hörte nicht vor Ende 1955 auf. Einige Einzelfälle sind aus dem Februar und sogar März 1956 festgehalten.

"Narjadniks" mit einer geringen Verbannungsfrist (5 Jahre oder weniger) wurden im Sommer und Herbst 1954 aufgrund der "Woroschilow"- (tatsächlich der Berija-) Amnestie in die Frei-heit entlassen, wenngleich dies mit einjähriger Verspätung geschah. Alle übrigen "Narjadniks" entließ man im April 1956 aus der Verbannung.


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