Ab Herbst 1942 begann man in unsere Region Transporte von "Familienangehörigen von Vaterlandsverrätern" zu verschleppen, die vom OSO des NKWD (Sonderkollegium des Volkskommissariats des Inneren) nach §58-1 "B" verurteilt worden waren. Bereits im September 1942 entlud man in Atschinsk einen ganzen Transportzug von zu fünf Jahren Verbannten, Familien mit Kindern aus Moskau und dem Gebiet Moskau. Dieser Zug war in der "Nowinka", dem Nowinsker Frauen-Gefängnis (in Moskau) beladen worden. Die Verbannten wurden den Tschulym flußabwärts, nach Norden, geschickt, hauptsächlich in den Kreis Biriljussy.
Etwas später, diesmal in Krasnojarsk, wurde eine Etappe von zu fünfjähriger Verbannung Verurteilten aus dem Jelezer Gefängnis (im Kreis Orlow, heute Kreis Lipezk) abgeladen. Man schickte sie in die Verbannung in den Kreis Suchobusimsk (und möglicherweise in den Kreis Bolschemurta), nördlich von Krasnojarsk. Dieser Transport war offenbar nicht sehr groß, und er geschah in gewöhnlichen Waggons, mit Platzkarten, nicht in "Viehwaggons".
Im Jahre 1943 kam ein Transport mit Fünfjährigen aus dem Gebiet Kursk. Einen Teil der Verbannten aus diesem Transport ließ man in Krasnojarsk. Es gab auch mindestens einen Transport aus dem Gebiet Nowgorod.
Im Sommer 1945 entlud man in Krasnojarsk einen Transportzug mit zu fünf Jahren Verbannten aus dem nördlichen Teil Weißrußlands (den Kreisen Witebsk und Grodno). Viele aus dieser Etappe ließ man in Krasnojarsk und Umgebung.
Uns sind Fälle bekannt, in denen zu fünf Jahren Verbannte vor Ablauf der Frist freigelassen wurden, da ihre verurteilten Verwandten -"Verräter" aufgrund fehlender Tatbestände freigesprochen worden waren, wobei dies noch während des Krieges gechah, zum Beispiel im Jahre 1944. Und tatsächlich war die überwiegende Mehrzahl der Akten dieser "Verräter" gefälscht.
Verhaftungen und Verbannungen der Familienangehörigen von Vaterlandsverrätern fanden auch in unserer Region statt. Freilich waren dies Familien von Frontsoldaten. So schickte man zu fünf Jahren Verbannte aus den südlichen Kreisen der Krasnojarsker Region in den Kreis Biriljussy. Und aus den gottverlassenen Lager- und Verbannungsorten der "Reschotinsker" Taiga - in den Kreis Ujar, unweit von Krasnojarsk! Wie man sieht, schien es schon gar keinen Platz mehr für die Verschleppungen zu geben.
Bei Ablauf der Verbannungsfrist entließ man die zu fünf Jahren Verurteilten in die Freiheit und händigte ihnen Pässe aus. Uns sind keine Fälle von Verbannungen nach §58-1 "B" in unsere Region bekannt, die aus dem Osten, d.h. aus dem Gebiet Irkutsk, usw., kamen.