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Satzung aus dem Jahre 2001

Verabschiedet 
auf der Hauptversammlung
vom 29.06.1995




Verabschiedet mit Änderungen und 
Ergänzungen auf der Hauptver-
sammlung vom 22.02.2001
Registriert
 bei der Justizbehörde der Krasnojarsker
 Regionsverwaltung mit Datum vom
01. September 1995

Registrierungsnr. 583

Die Änderungen und Ergänzungen
 wurden von der Behörde des
Justizministeriums der Russischen
Föderation in der Krasnojarsker Region
mit Datum vom "19." Juni 2001
registriert
Registrierungsnr. 583

Behördenleiter
____________ W.I. Dorochow

S A T Z U N G
der regionalen gesellschaftlichen Organisation
‹‹Krasnojarsker Gesellschaft für Geschichtsaufklärung,
den Schutz der Menschenrechte und die Durchführung
von Wohltätigkeitsmaßnahmen "Memorial"››

Krasnojarsk, 2001

 

1. ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE

1.1. Die Krasnojarsker gesellschaftliche Organisation ‹‹Krasnojarsker Gesellschaft für Geschichtsaufklärung, den Schutz der Menschenrechte und die Durchführung von Wohltätigkeitsmaßnahmen "Memorial"›› (im weiteren KO "Memorial" genannt) handelt auf Grundlage des Gesetzes der Russischen Föderation "Über gesellschaftliche Vereinigungen" vom 14.04.95 sowie der derzeit gültigen, hier vorliegenden Satzung im Gebiet der Krasnojarsker Region.

1.2. Die KO "Memorial" ist eine Rechtsperson, besitzt Rubel-Konten und ausländische Währungskonten, Embleme sowie andere notwendige Requisiten.

1.3. Die KO "Memorial" arbeitet mit der Russischen Gesellschaft "Memorial" zusammen, mit staatlichen, gesellschaftlichen und religiösen Organisationen, Massenmedien, demokratischen Parteien und Bewegungen und kooperiert, in Übereinstimmung mit den Gesetzen der Russischen Föderation sowie den internationalen Abkommen, mit ausländischen und internationalen Organisation und Stiftungen, deren Tätigkeiten den Zielen und Aufgaben der KO "Memorial" nicht widersprechen.

1.4. Die KO "Memorial" führt die Tätigkeiten zur Erfüllung ihrer Ziele und Aufgaben selbständig durch, einschließlich wissenschaftlicher Forschungsarbeiten und Such-Expeditionen, Nachforschungen in Archiven, Aufklärungsarbeit, das Halten öffentlicher Vorträge, Veröffentlichungen, die Organisation von Ausstellungen, Konzerten, Seminaren und anderen Formen von Öffentlichkeitsarbeit, ebenso wie Aktivitäten für wohltätige Zwecke.

1.5. Die KO "Memorial" ist berechtigt, auf dem Gebiet der Russischen Föderation Aktiengesellschaften oder Genossenschaften zu gründen, um die festgesetzten Ziele zu verwirklichen.

1.6. Die KO "Memorial" darf über ein eigenes Presseorgan verfügen, das in der vorgeschriebenen Weise eingetragen sein muß.

1.7. Die KO "Memorial" darf an Wahlkampagnen teilnehmen.

1.8. Die Satzung der KO "Memorial" wird durch die Hauptversammlung ihrer Mitglieder angenommen. Änderungen oder Ergänzungen werden auf die gleiche Weise entschieden.

2. ZIELE UND AUFGABEN DER KO "MEMORIAL"

2.1. Die KO "Memorial" setzt sich folgende Ziele:

a) die Erhaltung und Verewigung der Erinnerung an die Opfer ungesetzlicher Repressionen und Willkürakte;

b) die vollständige Wiederherstellung der historischen Wahrheiten über ungesetzliche Repressalien, das Studium ihrer Ursachen und Folgen;

c) vollständiger und öffentlicher Beistand bei der rechtlichen und moralischen Rehabilitation aller durch Repressionen Geschädigten, Vertretung ihrer gesetzlichen Interessen bei Staats- und Kommunalorganen, Hilfe bei der Realisierung staatlicher Maßnahmen im Hinblick auf Schadensersatzforderungen und die Gewährung von Sozialleistungen;

d) die Errichtung eines Mahnmals für die Opfer der Repressionen in Krasnojarsk und der Krasnojarsker Region;

e) Erschaffung eines wissenschaftlichen Informations- und Aufklärungszentrums in Krasnojarsk mit einem für alle zugänglichen Archiv, einem Museum und einer Bibliothek;

f) Mitwirkung an demokratischen Reformen, Mithilfe bei der Entwicklung des Bürger- und Rechtsbewußtsein im Sinne der Verurteilung aller politischer Praktiken, die auf Willkür und Repressalien basieren, Ablehnung gewalttätiger und antidemokratischer Methoden zur Entscheidung wirtschaftlicher, nationaler, sozialer und politischer Probleme.

2.2. Zur Realisierung ihrer festgelegten Ziele wird die KO "Memorial" folgende Aktivitäten einleiten:

a) das Sammeln von Informationen von Repressionsopfern und deren Familienmitgliedern sowie aller Personen, die geneigt sind, über Ereignisse und Fakten, die im Zusammenhang mit ungesetzlichen Repressionensmaßnahmen stehen, Auskunft zu geben;

b) in Übereinstimmung mit den geltenden Reglements des Russischen Staatsarchivs das Untersuchen von Archivmaterialien in staatlichen und behördlichen Archiven der Krasnojarsker Region, die im Zusammenhang mit gesetzeswidrigen Repressionsmaßnahmen sowie den Schicksalen der repressierten Opfer stehen, und die anschließende Nutzung der aus den Archivquellen gewonnen Informationen sowohl für die weitere historische Forschungs-arbeit, als auch für die Erreichung der Wiederherstellung der Rechte von Repressionsopfern und ihrer Familienmitglieder;

c) Mithilfe bei der Öffnung des Zugangs zu historischen Informationsquellen in staatlichen und behördlichen Archiven, Bibliotheken und Museen;

d) die Auflistung der Begräbnisorte von beigesetzten Repressionsopfern in Krasnojarsk und der Krasnojarsker Region auf Basis der Dokumente und Zeugnisse von Augenzeugen;

e) das Sammeln und Erwerben, einschließlich die Annahme als Geschenk oder Vermächtnis von mündlichen, schriftlichen, auch als Dokumente verfaßten und anderen Informationsmaterialien, materiellen Reliquien und Werten, welche Repressionsopfer betreffen, sowie Fakten und Ereignissen, die mit politisch Verfolgten in Zusammenhang stehen, einschließlich die Aufbewahrung derselben;

f) das Systematisieren der gesammelten und erhaltenen Informationen mittels Erstellung von Nachschlagewerken und einer Kartothek; 

g) die Gründung eines Informations- und Forschungs-Zentrums mit Archiv und Bibliothek zur Durchführung von Forschungs- und Aufklärungsarbeiten auf Basis der gesammelten Materialien;

h) Errichtung eines allgemein zugänglichen "Memorial"-Museums;

i) das Zusammenfassen und Analysieren der gesammelten Informationen und Nutzung der Ergebnisse dieser Arbeit im Rahmen der Aufklärungsaktivitäten durch die Veröffentlichung von Dokumenten, das Schreiben von Beiträgen und Artikeln, das Halten öffentlicher Vorträge und Streitgespräche, die Organisation von temporären sowie Dauerausstellungen und Expositionen in verschiedenen Sälen und Museen;

k) die Herausbildung einer öffentlichen Meinung zum ewigen Gedenken an die Repressionsopfer mithilfe von Publikationen und Reden sowie das Sammeln von Unterschriften unter schriftliche Appelle an staatliche und kommunale Organe;

l) das Organisieren von Geldsammlungen für die Errichtung von Mahnmalen und Mahnsymbolen auf Massenbestattungsplätzen sowie Gefängnis- und Verbannungsorten von Repressionsopfern, Teilnahme an Ausschreibungen zur Schaffung von Mahnmalen und Mahnzeichen sowie für praktische Arbeiten, die zu deren Entstehung führen.

m) die Gewährung eines unentgeltlichen Rechtsbeistand für die Repressionsopfer und ihre Familien leisten, die Mithilfe bei der Realsierung ihrer Rechte und Vergünstigungen, wie sie von der Gesetzgebung der Russischen Föderation festgelegt sind, und die Unterstützung anderer Organisationen und Institutionen bei der Gewährung dieser Art von Hilfe;

n) das Eintreten für die Ausweitung der Vergünstigungen und Rechte der Repressionsopfer sowie ihrer Familienmitglieder innerhalb der notwendigen Grenzen; o) die Durchführung von Expeditionen mit dem Ziel der Feststellung und des Studiums von Grabstätten, Gefängnissen, Verbannungsorten und - Siedlungen;

p) die Durchführung von Menschenrechtsaktivitäten im Zusammenhang mit Personen, die aus politischen Motiven strafverfolgt werden, und deren Aktionen nicht auf das Entfachen ethnischer oder sozialer Streitigkeiten gerichtet sind;

q) die Zusammenarbeit mit der Russischen Gesellschaft "Memorial" und regionalen Gesellschaften, ebenso mit "Memorial"-Gesellschaften im Ausland und anderen Menschenrechtsund wissenschaftlichen Organisationen;

r) die Zusammenarbeit mit staatlichen und kommunalen Organen, öffentlichen Organisationen, Bewegungen und Stiftungen in Krasnojarsk und der Region Krasnojarsk, auf dem Gebiet der Russischen Föderation und im Ausland, welche die Ziele und Aufgaben mit "Memorial" teilen.

3. MITGLIEDSCHAFT BEI "MEMORIAL"

3.1. Mitglied der KO "Memorial" können Personen über 18 Jahre werden, die die Ziele, Aufgaben und moralischen Prinzipien von "Memorial" teilen, ihre Satzung befolgen und sich an der Arbeit von "Memorial" beteiligen.

3.2. Die Aufnahme neuer Mitglieder erfolgt aufgrund einer persönlichen schriftlichen Erklärung auf einer Sitzung der KO "Memorial".

3.3. Die Mitglieder der KO "Memorial" erhalten einen Mitgliedsausweis.

3.4. Die Mitgliedschaft in der KO "Memorial" endet durch:

3.5. Das Mitglied der KO "Memorial" verpflichtet sich:

4. DIE GESCHÄFTSFÜHRUNG DER KO "MEMORIAL"

4.1. Die Arbeit der KO "Memorial" wird von dem Vorstand der Gesellschaft geleitet, der aus einem Vorsitzenden und zwei Stellvertretern besteht.

4.2. Der Vorsitzende der KO "Memorial" und seine beiden Stellvertreter werden in einer Hauptversammlung der KO "Memorial" durch einfache Stimmenmehrheit für einen Zeitraum von einem Jahr gewählt.

4.3. Die Hauptversammlung wird mindestens einmal im Jahr einberufen und ist bei Anwesenheit von zwei Dritteln ihrer Mitglieder beschlußfähig.

4.4. Beschlüsse der Hauptversammlung gelten mit einer Zweidrittel-Mehrheit als angenommen, d.h. bei einer Zweidrittel-Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder.

4.5. Die Hauptversammlung der KO "Memorial":

4.6. Der Vorsitzende und die stellvertretenden Vorsitzenden (der Vorstand) der KO "Memorial":

4.7. Der Revisor wird von der Hauptversammlung der KO "Memorial" für einen Zeitraum von einem Jahr ernannt (gewählt). Der Revisor darf nicht gleichzeitig Mitglied des Vorstandes sein.

Der Revisor kontrolliert die finanziellen und wirtschaftlichen Tätigkeiten des Vorstandes der KO "Memorial" und legt der Hauptversammlung den Rechenschaftsbericht vor.

5. DAS EINBRINGEN VON SATZUNGSÄNDERUNGEN UND -ERGÄNZUNGEN DER KO "MEMORIAL"

5.1. Satzungsänderungen und -ergänzungen können auf Initiative der Hauptversammlung oder Vorlage des Vorstandes der KO "Memorial" eingebracht werden.

5.2. Satzungsänderungen und -ergänzungen werden mit einer Zweidrittel-Stimmenmehrheit angenommen.

5.3. Satzungsänderungen und -ergänzungen, die von der Hauptversammlung als angenommen (bestätigt) gelten, treten nach ihrer staatlichen Registrierung in Kraft.

6. DAS VERMÖGEN DER KO "MEMORIAL"

6.1. Die KO "Memorial" darf Eigentum in Form von Geldmitteln, Gebäuden, Grundstücken, Transportmitteln, Einrichtungsgegenständen und anderem besitzen, die für die Durchführung der in der Satzung festgelegten Tätigkeiten unabdingbar sind.

6.2. Einzelne Mitglieder der Gesellschaft haben keinen Besitzanspruch auf Teile des Vermögens der KO "Memorial". Einnahmen aus den Tätigkeiten der Gesellschaft werden nicht unter den Mitgliedern der Gesellschaft verteilt.

6.3. Der Besitz der KO "Memorial" kann aus folgenden Quellen stammen:

7. REORGANISATION UND AUFLÖSUNG DER KO "MEMORIAL"

7.1. Die Reorganisation und Auflösung der KO "Memorial" geschieht durch Beschluß der Hauptversammlung, mit mindestens einer Zweidrittel-Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder, in Übereinstimmung mit der geltenden Gesetzgebung. Die KO "Memorial" kann nicht in eine Aktiengesellschaft oder Genossenschaft umorganisiert werden.

7.2. Die Auflösung der KO "Memorial" kann auch auf gerichtlichem Wege erfolgen.

7.3. Nachdem der Beschluß zur Auflösung der Gesellschaft gefaßt wurde, ernennt die Hauptversammlung eine Liquidationskommission und bestimmt den Ablauf und die Fristen für die Liquidation. Die nach der Liquidation der Gesellschaft verbleibenden Geldmittel und anderes Vermögen werden im Rahmen der festgelegten Ziele weiterverwendet und können nicht unter den Mitgliedern der Gesellschaft aufgeteilt werden. Der Beschluß über die Liquidation der Gesellschaft wird an das Organ weitergeleitet, bei dem die Gesellschaft eingetragen ist. 


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