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Auszug aus dem Anklage-Protokoll*

(* offensichtlich ist hier nicht die Rede vom „Anklage-Protokoll“, sondern vom Urteil – Red.)

… 58-2 des Strafgesetzes, da Letztgenannter nicht nur als Organisator der konterrevolutionären Gruppe in Erscheinung trat, der diese, wie der Angeklagte selber aussagte, mit Hilfe junger Leute noch vergrößern und ihre Aktivitäten ausweiten wollte, sondern er gab Logatschew und Soldatow auch selbst den Befehl, seine Forderungen zu erfüllen, bei denen es sich im Wesentlichen um Sabotageakte handelte.

Auf Grundlage der dargelegten Punkte hat das Regionsgericht, das sich von den §§ 319 und 320 der Strafprozessordnung leiten ließ, folgendes URTEIL verhängt:

LAMBERG, Konstantin Karlowitsch, erhält nach §§ 58-11 und 58-10, Abs. 2 des Strafgesetzes, mit Sanktion des § 58-2, die Höchststrafe – Tod durch Erschießen.

LOGATSCHEW, Viktor Borisowitsch, erhält nach §§ 58-11 und § 58-10, Abs. 2 des Strafgesetzes, mit Sanktion des § 58-2, zehn (10) Jahre Freiheitsentzug mit Entzug der Wahlrechte für die Dauer von fünf (5) Jahren gem. § 31, Punkt „a“ des Strafgesetzes.

SOLDATOW, Michail Wasilewitsch und Neiman (Neumann?), Michail Gustavowitsch erhalten nach §§ 58-11 und 58-10, Abs. 2 des Strafgesetzes, mit Sanktion des § 58-2, jeweils acht (8) Jahre Freiheitsentzug mit Entzug der Wahlrechte gemäß § 31 „a“ für Neiman mit fünf (5) und für Soldatow mit drei (3) Jahren. Die Konfiszierung des Besitzes ist in Ermangelung desselben bei Letztgenannten nicht durchzuführen. Die Gerichtskosten gehen zu Lasten des Staates. Logatschew, Neiman und Soldatow ist gamäß § 29 des Strafgesetzes die Zeit der Untersuchungshaft vom 22. November 1942 bis zum Tage der rechtskräftigen Urteilsverkündung in Anrechnung zu bringen; ab diesem Tage gilt dann das verbleibende Strafmaß.

Gegen das Urteil des Krasnojarsker Regionsgerichts kann beim Obersten Gericht der RSFSR binnen einer Frist von 72 Stunden ab dem Moment der Urteilsentgegennahme durch den Angeklagten Beruf eingelegt werden. Die Haftstrafen von Konstantin Karlowitsch Damberg, Viktor Borisowitsch Logatschew, Michail Wasilewitsch Soldatow und Michail Gustavowitsch Neiman unterliegen keiner Abänderung.

Vorsitzender – Galkina
Schöffen – Lobezkai und Nowikowa

Beglaubigtes Original:

Mitglied des Regionsgerichts –
Sekretär -

 


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