Nachrichten
Unsere Seite
FAQ
Opferliste
Verbannung
Dokumente
Unsere Arbeit
Suche
English  Ðóññêèé

Kinder während des Krieges und zu Zeiten anderer lokaler Konflikte

Ministerium für Bildung und Wissenschaft der Republik Chakassien
Städtische budgetierte Bildungseinrichtung
„Allgemeinbildende Oberschule N° 20“

Autorinnen:
Olga Sergejewna Medwedskaja
Schülerin der Klasse 10 “A“
Julia Dmitrijewna Klimenko
Schülerin der Klasse 10 “A“
Städtische budgetierte Bildungseinrichtung
„Allgemeinbildende Oberschule N° 20“

Leitung:
Igor Stanislawowitsch Jakuschkin
Lehrer für Geschichte und Gesellschaftskunde

Abakan – 2011

Inhaltsverzeichnis

Einführung
1. Dokumente, welche die Rechte von Kindern zu Zeiten von Kriegshandlungen schützen
2. Aus der Geschichte der Konzentrationslager
3. Kinder während der Leningrader Blockade
4. Beslan und seine Geschichte
Schlussbemerkung
Literaturangaben
Anhang

Einführung

Die Zeit schreitet schnell voran. Die Geschichte des Großen Vaterländischen Krieges ist längst zur Geschichte geworden. 2010 jährt sich zum 65. Mal der Tag seiner Beendigung. In diesem Zeitraum sind mehrere Generationen erwachsener Menschen herangewachsen, die nie Geschützdonner oder Bombenexplosionen gehört haben.

Doch der Krieg ist aus der Erinnerung der Menschen nicht ausgelöscht, und man darf jene Tage auch nicht in Vergessenheit geraten lassen. Denn Geschichte – das ist das Schicksal eines jeden Einzelnen, der vier Jahre lang tödliches Kampfgefecht ertragen, in Erwartung und Hoffnung gelebt und ungewöhnliche, beispiellose Tapferkeit gezeigt hat.

Das Leben damals war für alle unerträglich schwer – sowohl für die Alten, als auch für die Jungen, die Soldaten und alle, die ihnen nahestanden. Aber am meisten litten die Kinder. Sie litten unter Hunger und Kälte, der Unmöglichkeit in ihre Kindheit zurückzukehren, der wahren Bombenhölle und des schrecklichen Gefühls der Verlassenheit in ihrem Waisendasein.

Man kann unmöglich ruhig bleiben, wenn man die Fotos der Kriegschroniken anschaut, weil Jungen und Mädchen auf ihren noch schwachen Schultern alle Erschwernisse des Krieges trugen, allen Widrigkeiten der Zeit standhielten und ihr Leben um des Sieges willen hergaben – und sie ähneln uns so sehr.

Wie lebten sie damals – die Kinder des Krieges?

Ich wollte mehr darüber erfahren und gezieltere Eindrücke über die Kinder des Krieges vermitteln. Also stellte ich mir die Aufgabe herauszufinden, was für ein Schicksal den Kindern in den Jahren des Krieges wiederfuhr, und eine Parallele zu den Kindern zu ziehen, die in der Gegenwart lokale Kriegsgeschehnisse miterleben müssen.

Ziel meiner Arbeit:

- die Bedingungen herauszufinden, in denen sich die Kinder während des Großen Vaterländischen Krieges befanden.
- eine Vergleichsanalyse zwischen der Lage der Kinder in den Jahren 1941-1945 und der Situation von Kindern in heutigen, lokalen Konflikten zu erstellen

Aufgabenstellung:
- Studium des theoretisches Material zu der vorgegebenen Problematik
- Analyse der vorhandenen Angaben zur humanitären Katastrophe in verschiedenen historischen Epochen
- Durchführung einer Befragung von Minderjährigen zum Menschenrecht.

Forschungsobjekt: historische Bedingungen, die während des Großen Vaterländischen Krieges und in Konfliktsituationen der Gegenwart auf das Leben der Kinder Einfluss nehmen oder genommen haben

Gegenstand der Untersuchung: Situation und Geborgenheit der Kinder zu Kriegszeiten

Hypothese: Schutz der Kinder während des Kriegsgeschehens – Mythos oder Realität?

Im Verlauf dieser Arbeit angewendete Methoden:
- theoretische
- empirische

1. Dokumente, welche die Rechte der Kinder zu Zeiten von Kriegshandlungen schützen

Internationales Rotes Kreuz, internationale gesellschaftliche Organisation

Die Bewegung des Internationalen Roten Kreuzes, deren wichtigstes Ziel es ist, Leiden der Menschen zu verhindern oder zu erleichtern, vereint mehrere unabhängige Organisationen:
die Liga der Rot-Kreuz-Gesellschaften, das Internationale Komitee des Roten Kreuzes und die nationalen Ligen der Rot-Kreuz-Gesellschaften.

Das Komitee wurde im Februar 1863 gegründet und setzte sich aus fünf Personen zusammen.
Urheber der Idee war der Schweizer Henry Dunant, nachdem er Zeuge der Niederlage der italienisch-französischen und österreichischen Truppen bei Solferino (Italien) geworden war. In den von ihm veröffentlichten Memoiren „Erinnerung an Solferino“ erhebt er zum ersten Mal die Frage über die Schaffung einer freiwilligen Wohltätigkeitsorganisation, welche Verwundeten zu Kriegszeiten und bei bewaffneten Konflikten Hilfe erweist. Diese Idee entwickelte sich in den weiteren Kontakten Dunants zu den Regierungen der europäischen Länder voran und war mit der Bitte verbunden, grundlegende internationale Vereinbarungen zu erarbeiten und juristisch zu sichern, mit denen die Aktivitäten solcher Organisationen reglementiert werden sollten. Juristisch wurden diese Vereinbarungen in der Genfer Konvention (1949) festgehalten.

Die prinzipiellen Beschlüsse für diese Bewegung (über die Schaffung ähnlich gearteter Organisationen in jedem Land, ihren neutralen Status und ihr einheitliches Erkennungszeichen, für das die Idee ebenfalls von Dunant stammt), wurden auf der Internationalen Konferenz in Genf im Oktober 1863 verabschiedet; das Komitee wurde umbenannt in: „Internationales Komitee für Verwundetenhilfe“. Weniger als ein Jahr später gab es bereits zehn vergleichbare Gesellschaften: sie waren in Deutschland, Dänemark, Spanien, Belgien, Preußen, Italien.

Der erste bewaffnete Konflikt, dessen Beobachtung die Delegierten des Roten Kreuzes beobachteten, war der dänisch-preußische Krieg (1864). Die Delegierten waren zu beiden Seiten der Front tätig und traten als Vermittler zwischen den beiden kriegführenden Parteien auf….

Die Aktivitäten der Organisation während des Zweiten Weltkrieges wurde dadurch erschwert, dass das faschistische System zahlreiche internationale Vereinigungen nicht anerkannte; zudem war die Unterstützung der Zivilbevölkerung, die der Hilfe des Komitees ebenfalls bedurfte, zum damaligen Zeitpunkt noch nicht auf internationaler Ebene festgelegt. Die Unterzeichnung der Genfer Konventionen im Jahre 1949 über den Schutz von Kriegsopfern weitete den Tätigkeitsbereich des Roten Kreuzes in Bezug auf Hilfe für die Zivilbevölkerung sowie Kriegsgefangene und Inhaftierte merklich aus.

1919 organisierten die nationalen Gesellschaften des Roten Kreuzes die Liga der Rot-Kreuz-Gesellschaften zur Erarbeitung eines Programms für gegenseitige Hilfe und Entwicklung in Friedenszeiten. Später wurde sie umbenannt in die Internationale Föderation der Gesellschaften des Roten Kreuzes und des Roten Halbmonds. Ihr ständiges Sekretariat befindet sich in Genf (Schweiz).

Höchstes Organ des Internationalen Komitees des Roten Kreuzes ist die Hauptversammlung. Sie bestimmt die Politik des Internationalen Komitees des Roten Kreuzes, definiert die wichtigsten Aufgaben und strategischen Pläne, verabschiedet das Budget und die finanziellen Rechenschaftsberichte und kontrolliert die Tätigkeiten des Internationalen Komitees des Roten Kreuzes.

Kollegiumsorgan bei der Verabschiedung von Beschlüssen ist der Rat der Hauptversammlung. Er stellt das tägliche Funktionieren der Hauptversammlung sicher und erarbeitet die wesentliche Richtung der Tätigkeiten des Komitees. Der Präsident des Internationalen Komitees des Roten Kreuzes steht gleichzeitig auch an der Spitze der Hauptversammlung und des Rates der Hauptversammlung des Komitees.

Ausführendes Organ des Komitees ist die Direktion. Sie ist verantwortlich für die Erfüllung und Gewährleistung der von der Hauptversammlung und dem Rat der Hauptversammlung aufgestellten allgemeinen Aufgaben sowie die Realisierung der strategischen Organisation.

Oberstes ausführendes Organ des Internationalen Komitees des Roten Kreuzes ist die internationale Konferenz, die seit 1867 alle vier Jahre einmal durchgeführt wird. An ihrer Arbeit nehmen das Internationale Komitee des Roten Kreuzes, die Vertreter der nationalen Rot-Kreuz-Organisationen, die Internationale Föderation des Roten Kreuzes und der Rote Halbmond sowie Delegationen der Länder teil, welche die Grundlagen der Genfer Konventionen unterzeichnet haben.

Die russische Rot-Kreuz-Organisation wurde am 3. (16.) Mai 1867 unter der Protektion der Imperatorin Maria Aleksandrowna (der Ehefrau des Imperators Aleksander II) als „Russische Gesellschaft der Fürsorge für kranke und verwundete Soldaten“ gegründet. 1879 wurde sie umbenannt in „Russische Rot-Kreuz-Gesellschaft“. Ihr erster Schritt in der internationalen Arena war die Hilfeleistung gegenüber Verwundeten während des französisch-preußischen Krieges (1870-1871). Zur Zeit des russisch-türkischen Krieges (1877-1878) nahm die Russische Rot-Kreuz-Gesellschaft praktisch alle medizinische Hilfe für die Armee (Organisation von Lazaretten, Sanitätszügen, ambulanten Verbandsstellen u.a.) auf sich.

Ab 1872 begann die Russische Rot-Kreuz-Gesellschaft auch damit, der Zivilbevölkerung ihre Hilfe zu erweisen, wenn diese aufgrund von Naturkatastrophen (Erdbeben, Brände, Überschwemmungen, Epidemien, Hungersnöte, etc.) zu leiden hatte.; ab 1882 half sie der Zivilbevölkerung auch im Hinblick auf kostenlose Behandlung, Erlernen handwerklicher Berufe, Bau von Kinderkrippen u.a.. 1904 eröffnet die Russische Rot-Kreuz-Gesellschaft ein Zentrales Auskunftsbüro über Kriegsgefangene.

1923, nachdem die Vertreter der nationalen Rot-Kreuz-Gesellschaften Russlands, der Ukraine, Weißrusslands, Armeniens, Georgiens sowie des Roten Halbmondes von Aserbeidschan die Deklaration über die Vereinigung unterzeichnet hatten, wurde die Vereinigung der Gesellschaften des Roten Kreuzes und des Roten Halbmondes der UdSSR (das Sowjetische Rote Kreuz) gegründet.

Während des Zweiten Weltkrieges bereitete die Russische Rot-Kreuz-Gesellschaft das medizinische Personal für die Arbeit an der Front vor: sie übernahmen die Patenschaft über Hospitäler und Kinderheime, sammelten Lebensmittel für die Evakuierten, nähten Wäsche, organisierten Sanitäts- und Epidemie-Trupps für die Arbeit in den befreiten Bezirken der Ukraine, Weißrusslands, Moldawiens u.a.

In den nachfolgenden Jahren wirkte die Russische Rot-Kreuz-Gesellschaft an der Ausrottung von Epidemien in der Mongolei, Polen und der Chinesischen Volksrepublik mit; sie eröffnete Krankenhäuser in China, Äthiopien, Iran, Algerien und leistete Geschädigten des Atomunfalls von Tschernobyl (Ukraine, 1986) Hilfe. Im Jahre 1990 wurde der Rettungsdienst der Russischen Rot-Kreuz-Gesellschaft gegründet; ihre erste Einheit aus Freiwilligen war bereits 1989 formiert worden. Als Anlass dafür diente das Erdbeben in Armenien (1988). Ab 1999 hilft die Russische Rot-Kreuz-Gesellschaft bedürftigen Migranten aus Territorien, in denen Kriegshandlungen stattfinden (Nord-Kaukasus) oder Naturkatastrophen geschehen (Jakutien, Ost-Sibirien, Region Krasnojarsk u.a.).

Nach dem Zerfall der UdSSR wurde die Russische Rot-Kreuz-Gesellschaft Rechtsnachfolgerin des Sowjetischen Roten Kreuzes (1992).

In unserer gegenwärtigen Welt entstand die Theorie der Menschenrechte nach dem Zweiten Weltkrieg, genauer gesagt, nach der Verabschiedung der Allgemeinen Deklaration der Menschenrechte.

Die Allgemeine Deklaration der Menschenrechte - ein Dokument, das die Rechte des Menschen proklamiert und schützt, wurde am 10. Dezember 1948 auf der Generalversammlung der Organisation der Vereinten Nationen verabschiedet.

Interessant, dass sich die Sowjetunion bei der Abstimmung über die Allgemeine Deklaration auf der UN-Generalversammlung enthielt, und der Wortlaut selbst wurde in der UdSSR erst ein Jahr nach der Verabschiedung dieses Dokuments, also 41 im Jahre 1989 veröffentlicht wurde.

Allerdings ist die Hauptquelle für den Schutz der Bevölkerung zu Zeiten von Kriegshandlungen das
Humanitäre Völkerrecht.

Das Internationale Humanitäre Völkerrecht ist ein Zweig des internationalen Rechts, das sich als Gesamtheit aller Rechtsnormen darstellt, die auf den Prinzipien der Humanität basiert und auf die Verminderung der Folgen bewaffneter Konflikte ausgerichtet ist.

Hauptquellen des Humanitären Völkerrechts sind die vier Genfer Konventionen über den Schutz von Kriegsopfern vom 12. August 1949.

Die wichtigsten Leitsätze des Humanitären Völkerrechts sind:

1. Personen, die nicht mehr an militärischen Handlungen teilnehmen, sowie Personen, die nicht unmittelbar an ihnen teilgenommen haben, besitzen das Recht auf Achtung ihres Lebens sowie auf psychische und physische Unantastbarkeit.

2. Kriegshandlungen dürfen nur gegen bewaffnete Streitkräfte des Gegners ausgeführt werden. Die Zivilbevölkerung und zivile Objekte dürfen nicht angegriffen werden.

3. Es ist verboten, einen Gegner, der sich ergeben hat, zu töten oder ihm Verletzungen zuzufügen. Mit Kriegsgefangenen ist in humaner Weise umzugehen.

4. Personen, welche die Embleme des Roten Kreuzes, des Roten Halbmonds oder andere schützende Abzeichen tragen, sowie Objekten, welche mit ebendiesen Emblemen gekennzeichnet sind, ist mit Respekt zu begegnen.

5. Teilnehmer an Kriegshandlungen sind in ihrem Recht der Wahl von Mitteln und Methoden der Schadenszufügung gegenüber dem Feind eingeschränkt.

Aber es gibt ein grundlegendes Dokument – Die Kinderrechtskonvention.

Die Vertragsstaaten dieses Übereinkommens in der Erwägung, dass nach den in der Charta der Vereinten Nationen verkündeten Grundsätzen die Anerkennung der allen Mitgliedern der menschlichen Gesellschaft innewohnenden Würde und der Gleichheit und Unveräußerlichkeit ihrer Rechte die Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt bildet, eingedenk dessen, dass die Völker der Vereinten Nationen in der Charta ihren Glauben an die Grundrechte und an Würde und Wert des Menschen bekräftigt und beschlossen haben, den sozialen Fortschritt und bessere Lebensbedingungen in größerer Freiheit zu fördern, in der Erkenntnis, dass die Vereinten Nationen in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und in den Internationalen Menschenrechtspakten verkündet haben und übereingekommen sind, dass jeder Mensch Anspruch hat auf alle darin verkündeten Rechte und Freiheiten ohne Unterscheidung, etwa nach der Rasse, der Hautfarbe, dem Geschlecht, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen oder sozialen Herkunft, dem Vermögen, der Geburt oder dem sonstigen Status, unter Hinweis darauf, dass die Vereinten Nationen in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verkündet haben, dass Kinder Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung haben, überzeugt, dass der Familie als Grundeinheit der Gesellschaft und natürlicher Umgebung für das Wachsen und Gedeihen aller ihrer Mitglieder, insbesondere der Kinder, der erforderliche Schutz und Beistand gewährt werden sollte, damit sie ihre Aufgaben innerhalb der Gemeinschaft voll erfüllen kann, in der Erkenntnis, dass das Kind zur vollen und harmonischen Entfaltung seiner Persönlichkeit in einer Familie und umgeben von Glück, Liebe und Verständnis aufwachsen sollte, in der Erwägung, dass das Kind umfassend auf ein individuelles Leben in der Gesellschaft vorbereitet und im Geist der in der Charta der Vereinten Nationen verkündeten Ideale und insbesondere im Geist des Friedens, der Würde, der Toleranz, der Freiheit, der Gleichheit und der Solidarität erzogen werden sollte, eingedenk dessen, dass die Notwendigkeit, dem Kind besonderen Schutz zu gewähren, in der Genfer Erklärung von 1924 über die Rechte des Kindes und in der von der Generalversammlung am 20. November 1969 angenommenen Erklärung der Rechte des Kindes ausgesprochen und in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (insbesondere in den Artikeln 23 und 24), im Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (insbesondere in Artikel 10) sowie in den Satzungen und den in Betracht kommenden Dokumenten der Sonderorganisationen und anderen internationalen Organisationen, die sich mit dem Wohl des Kindes befassen, anerkannt worden ist. Ungeachtet der riesigen Anzahl verabschiedeter Dokumente erwies sich die Lage der Bevölkerung, die sich auf Territorien befindet, in denen Kriegshandlungen geschehen, im realen Leben als äußerst schrecklich.

2. Aus der Geschichte von Kinder-Konzentrationslagern

Ravensbrück:

Ursprünglich waren im Lager deutsche Frauen, „welche die Nation in Verruf gebracht hatten“,: „Verbrecherinnen“, Frauen „mit asozialem Verhalten“ sowie Vertreterinnen der Zeugen Jehovas.[3]. Im Juni 1939 wurden aus dem Burgenlang (Österreich) 440 Zigeunerinnen mit Kindern nach Ravensbrück deportiert. Von September bis November desselben Jahres trafen im Lager etwa 60 Polinnen aus den sogenannten „Reichsgebieten“ ein. Zum Dezember 1940 lebten in den Wohnbaracken ungefähr 4200 Frauen, unter anderem aus Österreich, Polen und der Tschechoslowakei. [1]

Im April 1941 kamen in Ravensbrück 3500 neue Häftlinge ein, darunter Frauen aus den Niederlanden, Polen und Jugoslawien. Im März 1942 wurden zum Bau des Todeslagers Auschwitz etwa 1000 Frauen aus Ravensbrück dorthin verschickt. Am 14. Juni 1942 trafen 182 Frauen aus dem liquidierten tschechischen Dorf Lidice ein. Im Oktober 1942 erteilte das Reichssicherheitshauptamt (RSHM) den Befehl, das Lager „von Juden zu befreien“. Mehr als 600 Gefangene, unter ihnen 522 Jüdinnen, wurden nach Auschwitz deportiert. Gegen Dezember 1942 erreichte die Anzahl der Gefangenen im Lager die Zahl 10800; darunter befanden sich Frauen aus Frankreich, Belgien, Norwegen, Luxemburg und Rumänien.[1]

Im Februar 1943 wurden 536 sowjetische Kriegsgefangene nach Ravensbrück gebracht: Ärztinnen, Krankenschwestern und Funkerinnen, die in den Kämpfen auf der Krim teilgenommen hatten. Anfangs war ihr Block durch Stacheldraht von den anderen abgeteilt.[4]
Im selben Jahr kam aus Paris ein Transport mit 1000 Französinnen. Zum Dezember 1943 befanden sich unter der Kommandantur der SS im Lager Ravensbrück und den Außenlagern 15100 inhaftierte Frauen. Insgesamt waren von 1939 bis 1945 im Lager Ravensbrück als Häftlinge 132000 Frauen und Kinder, 20000 Männer und 1000 Mädchen aus dem „Jugendschutzlager Uckermark“ registriert.[1] In Ravensbrück saßen Gefangene aus mehr als 40 Nationen ein. An die Häftlinge wurden gestreifte Kleider sowie klobige Holzschuhe ausgeteilt.[2] Auf dem linken Ärmel befanden sich Lagernummer und Winkel – ein Zeichen in Form eines Dreiecks, das ein Stück oberhalb der Lagernummer aufgenäht und in Abhängigkeit von der jeweiligen Kategorie eingefärbt war: rot – für politische Gefangene und Teilnehmer an der Widerstandsbewegung, gelb – für Juden, grün – für Kriminelle, violett – für Zeugen Jehovas, schwarz – für Zigeuner, Prostituierte, Lesben und Diebe; in der Mitte des Dreiecks stand ein Buchstabe, der auf die Nationalität hinwies. Der russische Winkel stellte sich als rotes Dreieck mit dem Buchstaben „R“ dar. Die sowjetischen Kriegsgefangenen weigerten sich bei ihrer Ankunft im Lager, ihn auf ihre Uniform zu nähen. Infolgedessen erhielten sie rote Winkel mit den beiden Buchstaben „SU“ – Sowjetunion, wobei sie sich auf diese Weise als besondere Kategorie unter den sowjetischen Gefangenen.

Unter den Lagergefangenen gab es Kinder, die zusammen mit ihren Müttern eingetroffen oder bereits im Lager geboren waren. Die erste, zahlenmäßig kleine Gruppe bestand aus Zigeunerkindern, die gemeinsam mit ihren Müttern aus dem Burgenland (Österreich) dorthin gebracht worden waren. Im Juli 1942 wurden ein paar Kinder aus dem liquidierten tschechischen Dorf Lidice eingeliefert. Die Zahl der Kinder stieg zwischen April und Oktober 1944 deutlich an. Eine Gruppe setzte sich aus Zigeunerkindern zusammen, die nach der Schließung des Zigeunerlagers in Auschwitz hierher gebracht worden waren. Eine andere bestand hauptsächlich aus polnischen Kindern, die nach de5r Niederschlagung des Warschauer Aufstand im Jahre 1944 zusammen mit ihren Müttern nach Ravensbrück geschickt worden waren, sowie jüdische Kinder aus dem geschlossenen Budapester Ghetto. Ein Großteil dieser Kinder starb an Auszehrung und Erschöpfung. Insgesamt befanden sich im Zeitraum 1943-1945 im Konzentrationslager 863-881 Kinder im Alter von 2 bis 16 Jahren, die aus 18 Nationen kamen.

Vom 5. bis 26. April 1945 wurde mit den vereinten Kräften des Internationalen, Schwedischen und Dänischen „Roten Kreuzes“ die Aktion Bernadotte“ zur Evakuierung der Häftlinge aus Ravensbrück in neutrale Länder durchgeführt. Die Aktion befreite etwa 7500 Frauen, die in die Schweiz, nach Dänemark und Schweden fortgebracht wurden.

Nach unterschiedlichen Schätzungen starben im Lager Ravensbrück zwischen 50000 und 92000 Menschen.[3] Hauptgründe für den Tod waren mangelnde Ernährung, die alle menschlichen Kräfte übersteigende Arbeit, die schlechten sanitären und hygienischen Bedingungen, die aufgrund der Unterbringung der Gefangenen auf engstem Raum entstanden, welche die zulässige Belegung um ein Vielfaches überstieg, sowie die systematischen, groben Misshandlungen und Beleidigungen. Häftlinge, die zum Arbeiten nicht geeignet waren, wurden durch Genickschuss liquidiert.

Von März bis April 1942 wurden ungefähr 1600 „aussortierte“ gefangene Frauen aus Ravensbrück in den Gaskammern von Bernburg vernichtet.

Der Gehilfe des Kommandanten Schwarzhuber beschrieb die Operation in der Gaskammer mit folgenden Worten:

… 150 Frauen wurden gleichzeitig in die Gaskammer getrieben. Hauptscharführer Moll befahl den Frauen sich zu entkleiden, denn sie sollten ja von Läusen befreit werden. Anschließend brachte man die Frauen in die Gaskammer und versperrte die Türen. Einer der inhaftierten Männer stieg auf das Dach und warf den Gasballon durch eine Klappe, die er danach sofort verschloss, in die Kammer. Aus dem Inneren hörte ich Stöhnen und Jammern. Nach zwei-drei Minuten war alles still. Ich kann nicht sagen, ob die Frauen bereits tot oder lediglich ohne Bewusstsein waren, denn bei der Räumung der Kammer war ich nicht dabei.

Ab dem 1. August 1942 begann man im Lager medizinische Experimente an Häftlingen durchzuführen. Mindestens 86 weibliche Gefangene wurden für Versuchszwecke benutzt, 74 von ihnen waren Polinnen.

Am 27. April 1945 begann die Evakuierung des Lagers. Mit Ausnahme von 3500 vor Ort zurückgebliebenen Schwachen und Kindern, wurden mit dem „Todesmarsch“ mehr als 20000 Personen in westlicher Richtung vorangetrieben.

Die Befreiung des Lagers.

Am 30. April 1945 wurden durch einen Heeresverband der Sowjetischen Armee etwa 3000 kranke Frauen sowie Diensthabende des medizinischen Personals aus den Reihen der Häftlinge im Konzentrationslager Ravensbrück befreit. Bis zum 3. Mai 1945 wurden durch Heeresverbände der 2. Weißrussischen Front die Gefangenen der Ravensbrücker Außenlager befreit.

OSARITSCHI, Bezirk Kalinkowitsch

Eine der tragischen Seiten in der Geschichte des weißrussischen Volkes sind die Schicksalserprobungen, welche auf das Los der Häftlinge im Lager Osaritschi fielen.

Eine blutige Spur von Verbrechen, die mit der Schaffung und dem Funktionen der Todeslager im Zusammenhang standen, hinterließ auch die Wehrmacht auf dem Boden Weißrusslands.

1944 wandte das Kommando der Wehrmacht in breitem Umfang die Praxis an, die Zivilbevölkerung als Rückendeckung (Schutzwand) beim Vormarsch der sowjetischen Truppen zu benutzen. In der Regel pflegten die Hitlersoldaten nahe der vordersten Verteidigungslinie große Bodenflächen mit mehreren Reihen Stacheldraht einzuzäunen, in die sie dann Frauen und Kinder hineintrieben und diese dort unter strengster Bewachung, ohne ein Dach über dem Kopf, ohne Essen und Wasser festhielten. Vorsätzlich brachten sie hier auch Menschen unter, die an Flecktyphus und anderen ansteckenden Krankheiten litten.

Im März 1944 wurden entsprechend der Befehle und Anordnungen des Oberbefehlshabers der 9. Armee, General Josef Harze, des Kommandeurs des 56. Panzerkorps, General Friedrich Gossbach, und des Kommandeurs der 35. Infanteriedivision, General Georg Richter, an der vorderen Linie der deutschen Verteidigungsstellung drei Lager errichtet.

Eines von ihnen befand sich in einem Sumpf in der Nähe des Dorfes Dertj, das andere zwei
Kilometer nord-westlich der Ortschaft Osaritschi , das dritte — zwei
Kilometer westlich des Dorfes Podosinnik, ebenfalls in einem Sumpfgebiet. Ende
Februar — Anfang März 1944 trieben die Nazis mehr als 50000 arbeitsunfähige Bürger aus den Gebieten Gomel, Mogilew, Polessje in Belarus sowie aus den Gebieten Smolensk und Orel in Russland hierher. Diese drei Lager erhielten die Bezeichnung „Todeslager von Osaritschi“. Die vollkommen uneingerichtete, unausgerüsteten Lager befanden sich in mitten versumpfter Territorien mit nur spärlichem Waldwuchs, die mit Stacheldrahtzäunen abgegrenzt waren. Alle Zugänge waren vermint, ringsum befanden sich Wachtürme mit Maschinengewehr-Schützen. Die Menschen waren auf dem Boden untergebracht. Es gab keine Gebäude, nicht einmal die elementarsten Vorrichtungen zum eben waren vorhanden. Es war verboten, Hütten zu bauen oder Lagerfeuer zu entfachen. Die Menschen in den Lagern bekamen nichts zu essen, und man versorgte sie auch nicht mit Trinkwasser. Die Häftlinge erhielten keinerlei medizinische Hilfe. Im Gegenteil, man brachte sogar aus den umliegenden Ortschaften an Fleckfieber erkrankte Personen hierher. Sie wurden auf dem gesamten Lagerterritorium verstreut untergebracht. Jeden Tag, vor allem jedoch nachts, starben hunderte von Menschen. Mit grausamer Brutalität wurden Kinder vernichtet, sie machten unter den Gefangenen mehr als die Hälfte aus. Und sie waren auch die Erste, die ums Leben kamen. Die Toten wurden nicht beerdigt.

Am 18. Und 19. März 1944 befreiten Truppen der 65. Armee der 1.Belorussischen Front aus den Lagern in Osaritschi 33480 Menschen, darunter 15960 Kinder im Alter von unter 13 Jahren.

Ein ähnliches Lager wurde im Juni 1944 am östlichen Ufer des Dnjepr errichtet, in
ihm befanden sich über 3000 friedliche Menschen, die aus Mogilew und anderen nahegelegenen Orten vertrieben worden waren. Ein Todeslager gleicher Art wurde
auch süd-östlich von Witebsk errichtet, aus dem etwa 8000 friedliche Menschen
von den Soldaten der 3. Belorussischen Front befreit wurden.

Mit der Errichtung von Konzentrationslagern im Bereich der vordersten Verteidigungslinien verfolgten die Faschisten gleich mehrere Ziele. Sie wählten dafür Ortschaften aus, von denen sie nicht mehr hofften konnten, ihre Stellung dort halten zu können; so benutzten sie die Lager als Schutzwand beim Vormarsch der Roten Armee. Durch Infizieren der Häftlinge mit Fleckfieber, hegten sie die Absicht, in den vorderen Truppenteilen der Roten Armee eine Epidemie zu verbreiten und so ihren weiteren Vormarsch zu verhindern.

Auschwitz

Auschwitz war das größte Vernichtungslager, man nannte es auch die Todesfabrik, Fließbandtod, Todesmaschine. Trotz all dieser Definitionen – sie sind doch alle nicht vollständig. Vor allen Dingen war Auschwitz von Menschen bevölkert. Faktisch wurde hier im polnischen Schlesien auf einer Fläche von mehreren tausend Hektar der ungeheuerlichste, unmenschlichste Staat der Welt - mit einer Bevölkerung von mehreren Millionen Menschen gebaut, von denen weniger als 3000 am Leben blieben, mit eigenen Werte- und Wirtschaftssystemen, Verwaltungsorganen, Hierarchien, Herrschern, Henkern, Opfern und Helden. Was waren das für Leute, die diesen Todesstaat organisierten, und wer waren diejenigen, die ihm widerstanden?

Zeugenaussage der polnischen Hebamme Frau Stanislawa Leschinskaja, ehemalige Gefangene des faschistischen Konzentrationslagers Auschwitz.

„Von den fünfunddreißig Jahren meiner Arbeit als Hebamme verbrachte ich zwei als Häftling des Frauen-Konzentrationslagers Auschwitz-Bschesinka, wo ich meine beruflichen Pflichten fortsetzte. Unter der riesigen Anzahl Frauen, die hierhergeschafft worden waren, gab es zahlreiche Schwangere. Meine Funktion als Hebamme erfüllte ich dort abwechselnd in drei Baracken, die aus Brettern zusammengebaut waren – mit vielen offenen Ritzen und Spalten, welche die Ratten zernagt hatten.

Im Inneren der Baracke erhoben sich zu beiden Seiten dreistöckige Pritschen; auf jeder lagen, auf verschmutzten Strohmatratzen jeweils drei bis vier Frauen. Das Stroh war schon längst zu Staub zerfallen, sodass die kranken Frauen auf den beinahe blanken, ungehobelten Brettern lagen, an denen sich zum Teil noch kleine Ästchen befanden, die sich in den Körper bohrten.

In der Mitte, längs der Baracke, erstreckte sich ein aus Ziegelsteinen gebauter Ofen mit Ofenklappen an den äußeren Enden. Er war der einzige Ort, an dem die Geburten stattfinden konnten, denn eine andere Einrichtung gab es für diesen Zweck nicht. Der Ofen wurde nur selten beheizt. Die Kälte kam herein, quälend, durchdringend, vor allem im Winter, wenn von den Dächern lange Eiszapfen herabhingen.

Um das für die Gebärende und das Neugeborene unbedingt erforderliche Wasser musste ich mich selber kümmern, aber um auch nur einen einzigen Eimer Wasser herbeizuholen, benötigte man mindestens zwanzig Minuten Zeit.

Unter diesen Bedingungen war das Schicksal der Gebärenden beklagenswert, und die Rolle der Hebamme – ungewöhnlich schwierig: es gab keinerlei aseptische Mittel, kein Verbandsmaterial. Anfangs war ich vollkommen auf mich selbst angewiesen; bei Komplikationen, die eigentlich das Eingreifen und die Mithilfe eines Facharztes erfordert hätten, wenn zum Beispiel das Abtrennen der Plazenta mit den bloßen Händen geschah, dann musste ich selber handeln. Die deutschen Lagerärzte – Rohde, König und Mengele waren der Meinung, dass eine Hilfeleistung an Vertretern einer anderen Nationalität einer „Erniedrigung“ eines deutschen Arztes gleichkäme, daher war es für mich ausgeschlossen, sie in Notfällen zur Hilfe zu holen. Später nahm ich mehrmals die Unterstützung einer polnischen Ärztin in Anspruch – Irena Konjetschnaja, die in der benachbarten Abteilung arbeitete. Und als ich selber an Flecktyphus erkrankte, erwies mir die Ärztin Irena Wjaluwna große Hilfe, indem sie mich sorgsam pflegte und auch meine Kranken versorgte.

Die Arbeit der Ärzte in Auschwitz möchte ich nicht weiter erwähnen, denn das, was ich dort gesehen und beobachtet habe, übersteigt meine Möglichkeiten, die Erhabenheit der Ärzte und ihre in heroischer Weise ausgeführten Pflichten mit Worten auszudrücken. Die Heldentaten der Ärzte, ihre Selbstlosigkeit und Aufopferungsbereitschaft haben sich in die Herzen jener eingeprägt, die heute schon nicht mehr darüber sprechen können, weil sie in Unfreiheit den Märtyrertod auf sich genommen haben. Ein Arzt in Auschwitz fürchtete um das Leben der zum Tode Verurteilten und gab dabei sein eigenes Leben hin. Ihm standen lediglich ein paar Schachteln Aspirin und sein großes Herz zur Verfügung. Dort arbeitete ein Arzt nicht um seines Ruhmes, seiner Ehre und seiner Befriedigung beruflicher Ambitionen willen. Für ihn existierte ausschließlich die Pflicht des Arztes – das Leben eines Menschen in jeder beliebigen Situation zu retten.

Eine Frau, die sich auf die Geburt ihres Kindes vorbereitete, war gezwungen, über einen langen Zeitraum auf ihre Brotration zu verzichten, für die man ihr stattdessen ein Laken beschaffen konnte. Dieses Laken zerriss sie in Fetzen, die später als Windeln für den Säugling dienten. Das Waschen der Windeln brachte viele Schwierigkeiten mit sich, vor allem aufgrund des strengen Verbots die Baracken zu verlassen, aber auch wegen der Unmöglichkeit, innerhalb der Baracke irgendetwas frei zu tun. Die ausgewaschenen Windeln ließ die Mutter an ihrem eigenen Körper trocknen.

Bis Mai 1943 wurden alle im Lager Auschwitz getöteten Kinder auf bestialische Weise getötet: sie wurden in einem kleinen Fass ertränkt. Dies wurde von den Krankenschwestern Klara und Pfani erledigt. Erstere war Hebamme von Beruf; sie war wegen Kindesmord ins Lager gekommen. Daher war es ihr verboten, in ihrem erlernten Beruf zu arbeiten. So wurde ihr befohlen das zu tun, wofür sie mehr geeignet war. Sie wurde zur Barackenältesten ernannt. Ein deutsches Straßenmädchen namens Pfani wurde ihr als Helferin zur Seite gestellt. Nach der Geburt wurden die Neugeborenen ins Zimmer dieser beiden Frauen gebracht, wo ein kurzer Säuglingsschrei ertönte und das Plätschern des Wassers bis zu der Wöchnerin durchdrang, und dann … konnte die Mutter nur noch den kleinen Körper ihres Kindchens sehen, wie es aus der Baracke hinausgeworfen und von Ratten zerrissen wurde.

Im Mai 1943 änderte sich die Situation für einige Kinder. Blauäugige und hellhäutige Kinder wurden ihren Müttern fortgenommen und zum Zwecke der Denationalisierung nach Deutschland geschickt. Das durchdringende Weinen der Mütter begleitete die Kinder, als man sie abtransportierte. So lange das Kind bei der Mutter blieb, war die Mutterschaft, die Mutterliebe selbst wie ein Hoffnungsstrahl. Die Trennung war dagegen schrecklich.

Indessen wurden jüdische Kinder auch weiterhin mit unbarmherziger Grausamkeit ertränkt. Es war keine Rede davon, dass man ein jüdisches Kind verstecken oder es inmitten nichtjüdischer Kinder verbergen wollte. Klara und Pfani verfolgten abwechselnd und mit großer Aufmerksamkeit alle jüdischen Frauen zum Zeitpunkt ihrer Niederkunft. Das Neugeborene bekam sogleich die Häftlingsnummer der Mutter eintätowiert, wurde dann ertränkt und aus der Baracke geworfen.

Das Schicksal der übrigen Kinder gestaltete sich noch schlimmer: sie starben einen langsamen, qualvollen Hungertod. Ihre Haut wurde dünn wie Pergament, so dass Sehnen, Blutgefäße, Gelenke und Knochen hindurchschimmerten.

Aus all den dort miterlebten Tragödien ist mir am lebhaftesten die Geschichte einer Frau aus Wilna in der Erinnerung geblieben, die nach Auschwitz geschickt worden war, weil sie den Partisanen geholfen hatte. Sofort nachdem sie ihr Kind geboren hatte, rief einer der Wachen ihre Nummer aus (die Gefangenen im Lager wurden mit ihren Nummern gerufen). Ich ging hin, um zu erklären, in welcher Lage sie sich befand, aber es half nichts, sondern verstärkte nur den Zorn der Wache. Ich begriff, dass man sie ins Krematorium holen wollte. Sie wickelte das Kindchen in schmutziges Papier und drückte es an die Brust … Ihre Lippen bewegten sich lautlos – offensichtlich wollte sie dem Kleinen ein Liedchen vorsiegen, wie die Mütter es gelegentlich mit einem Wiegenlied taten, um ihre Kinder bei quälender Kälte und Hunger zu beruhigen und ihr bitteres Los ein wenig zu lindern. Aber dies Frau hatte keine Kraft mehr dazu … sie konnte keinen einzigen Ton hervorbringen, - lediglich ein paar große Tränen flossen unter ihren Augenlidern hervor, rollten über ihre ungewöhnlich blassen Wangen und tropften von dort auf den Kopf des kleinen Verurteilten. Was tragischer war, ist schwer zu sagen – den Tod des Kleinen erleben, der vor den Augen der Mutter umkam – oder der Tod der Mutter, in deren Bewusstsein das lebende Kind blieb, das nun der Willkür des Schicksals ausgesetzt war.

Bis heute habe ich nicht die Möglichkeit gehabt, dem Gesundheitsamt meinen Hebammen-Bericht aus Auschwitz weiterzuleiten. Ich übergebe ihn jetzt im Namen aller, die der Welt nie mehr von all dem Bösen erzählen können, was ihnen widerfahren ist. Und wenn in meinem Vaterland, trotz der traurigen Kriegserfahrung, Tendenzen in Erscheinung treten sollten, die sich gegen entstehendes Leben richten, dann hoffe ich auf die Stimmen aller Hebammen, aller wahren Mütter und Väter, aller ordentlichen Staatsbürger für den Schutz des Lebens und die Rechte der Kinder“.

3. Kinder während der Leningrader Blockade

Keiner geringeren Bedrohung waren auch Kinder ausgesetzt, die sich in okkupierten Gebieten oder in der Blockadezone befanden.

Aus den Erinnerungen von Kindern aus der Zeit der Leningrader Blockade.

Maria Matwejewna Tepljaschina
„ … sind die Erinnerungen aus der Zeit vor dem Kriege warm und hell. Ich war von hohem Wuchs, gewandt und damals noch keine Russin, sondern Finnin. Ich konnte die Sprache nicht gut, dafür prügelte ich mich um o heftiger mit den anderen Kindern, wenn sie mich hänselten oder versuchten, mich und meine Schwester zu beleidigen.

Den Beginn des Krieges bemerkten wir irgendwie überhaupt nicht – wie das bei Kindern oft der Fall ist. Aber die dunklen Wolken brauten sich zusammen. Und die Erkenntnis über den Krieg als Tragödie kam, als man damit begann, verwundete Soldaten durch unser Dörfchen zu transportieren. Sie schrien „tri-i-nken“, stöhnten, und ich kam mit den anderen Kindern angerannt, um ihnen möglichst schnell etwas zu trinken zu reichen, ihnen ein wenig gefällig zu sein und ihre Leiden zu lindern.

Aber auch wir hatten furchtbar zu leiden: ganze Familien wurden durch Hunger und Kälte dahingerafft. Wahrscheinlich haben viele die Dokumentarfilme gesehen, in denen die Straßen voller Leichen liegen. Daran gewöhnte man sich, denn man wusste nicht, wohin man sie bringen sollte; das war gruselige Realität.

Meine Eltern trugen irgendetwas fort, um es gegen Graupen einzutauschen, und einmal sah ich, wie sie meine geliebte Puppe wegnahmen, eine große, nackte Babypuppe. Ich weiß nicht, gegen was sie sie eintauschten, aber die Tränen rollten wie ein ganzes Bächlein aus meinen Augen. Wir hatten so ein schweres Leben.

Aber im März 1942 wurden wir über das Eis evakuiert. Wir standen schreckliche Angst aus! Die Fahrer fuhren in der Dämmerung, ohne Scheinwerfer, und wir fürchteten uns davor, in einem Eisloch einzubrechen. Alle wussten, wie viele Fahrzeuge, mitsamt den Menschen an Bord, im Eis eingebrochen und versunken waren.

Neben dem Zug gaben sie uns Buchweizengrütze zu essen. Ich weiß noch, wie die Erwachsenen sich später noch lange an diejenigen erinnerten, die dort zurückblieben – die eigentlich ganz gewöhnlich Portion war für die hungrigen Menschen viel zu groß gewesen, für manche – tödlich.

Wir hatten Glück, wir begegneten so herzlichen Sibirjaken, dass zumindest ein Erschwernis dadurch kompensiert wurde – der Mangel an Lebensmitteln …“

Aus den Erinnerungen der Lidia Wasiljewna Kamentschuk:

„ … im September 1941 wurden wir bereits bombardiert, und zwar ganz methodisch und berechnend. Die Erwachsenen kamen abends aus den Unternehmen zurück – und schon ging es los. Die Sirenen heulten, alle mussten sich verstecken. Wir hatten es satt, ständig Angst haben zu müssen.

Wir lebten im Wolodarsker Bezirk (heute Newskij-Bezirk). Er wurde ständig bombardiert; deswegen verlor Mama irgendwann die Nerven und brachte mich bei Verwandten unter. Aber ich wollte so gern wieder nach Hause. Und da beschlossen wir, dass ich dorthin zurückkehren sollte. Kaum waren wir aus der Straßenbahn ausgestiegen, begann auch schon der Beschuss. Ein Geschoss traf unser Haus – praktisch unmittelbar vor unseren Augen. Das nennt man nun „Nach-Hause-zurückkehren!“

Ich erinnere mich, wie Angehörige auf Nachrichten von der Front warteten, wie gern sie wissen wollten, was in Leningrad vor sich ging. Aber es gab keine konkreten Informationen.

Für uns hatte das Wort „Evakuierung“ eine furchtbare Bedeutung. Wir sollten ins Unbekannte fahren – und dann noch diese Schicksalserprobung auf dem Ladogasee. Wir kamen im Juni 1942 an die Reihe. Sie brachten uns mit einem Kutter fort. Und mitten im Ladogasee blieb er mit Motorschaden liegen. Es herrschte tiefste Nacht, es goss in Strömen, man konnte die Hand vor Augen nicht sehen – es war einfach gruselig. Aber nach ungefähr einer halben Stunde war es gelungen, den Motor wieder in Gang zu setzen.

Man brachte uns zu einem Zug mit Güterwaggons und gab uns vor der Abfahrt Reisbrei mit Fleisch zu essen. War das ein Glück!

Als wir bereits an unserem neuen Bestimmungsort eingetroffen waren, gab es Phasen, in denen uns schreckliche Sehnsucht nach Leningrad überkam. Ich machte mich reisefertig und fuhr los. Ich ging durch die Straßen, aber als ich mich daran erinnerte, dass hier überall Leichen lagen, über die man hinwegsteigen musste … da war es aus mit mir! Ich wollte nach Hause, nach Tschernogorsk, weit weg von all diesen Erinnerungen, dem Schrecken, dem Hunger und der Angst“.

4. Beslan und seine Geschichte

Obwohl seit dem Zweiten Weltkrieg mittlerweile 65 Jahre vergangen sind, geraten Kinder auch heute noch in Situationen, in denen ihr Leben einer unmittelbaren Gefahr ausgesetzt ist. Ein anschauliches Beispiel dafür sind die Ereignisse in Nord-Ossetien.

Am 1. September wurde in der Stadt Beslan die Schule von Terroristen besetzt. Um 9 Uhr morgens näherte sich eine bewaffnete Gruppe, unter ihnen auch Frauen, dem Schulgebäude, wo zu diesem Zeitpunkt gerade der feierliche Appell zum Tag des Wissens zu Ende gegangen war. Die meisten Kinder und Eltern wurden von den Bewaffneten ins Schulgebäude getrieben und anschließend in die Turnhalle; die Zugänge zum Gebäude wurden vermint. Die Schule wurde von inneren Truppenteilen, Miliz und Armeeeinheiten umstellt.

Offiziell wurde erklärt, dass 350 Personen als Geiseln festgehalten würden (tatsächlich waren es über 1000). Die Terroristen forderten die Freilassung von inhaftierten Kämpfern, die im Juni 2004 einen Überfall auf Inguschetien vorgenommen hatten, und verlangten den Präsidenten Nord-Ossetiens, A.S. Dsasochow, das Oberhaupt Inguschetiens, M.M. Sjasikow, sowie Doktor L.M. Roschal zwecks Verhandlungen herbeizurufen (wobei sich, und das auch nur mit Müh und Not, Roschal bereit zeigte, mit den Terroristen in Kontakt zu treten). Nachdem die Kämpfer die Turnhalle vermint hatten, drohten sie damit, das Gebäude in die Luft zu sprengen, falls es zu einem Sturmangriff käme und für jeden vernichteten Terroristen 50 Geiseln hinzurichten. Aber schon kurz darauf stellten sie eine neue Forderung: man sollte die Truppen aus Tschetschenien abziehen.

Dabei weigerten sie sich, die als Geiseln genommenen Kinder gegen hochgestellte ossetische Beamte auszutauschen, und sie waren auch nicht bereit, den Geiseln Wasser, Lebensmittel und Medikamente bringen zu lassen.

Am 2. September stellte Doktor Roschal den Kontakt mit den Terroristen her, aber die Kämpfer gingen auf keinen seiner Vorschläge ein. In der zweiten Tageshälfte schaltete sich der inguschetische Ex-Präsident R.S. Auschew ein, dem es gelang, die Freilassung von sechs Geiseln (drei Frauen und drei Kinder) zu erwirken. Anschließend ließen die Terroristen 12 weitere Kinder und 8 Frauen frei.

Am 3. September wurden die Verhandlungen wieder aufgenommen, der operative Stab konnte sich darauf einigen, dass man die Leichen aus der Schule evakuierte. Mitarbeiter des Ministeriums für Katastrophenschutz näherten sich mit Tragen dem besetzten Gebäude. In der Turnhalle ging unerwartet eine der von den Kämpfern installierten Sprengeinrichtungen los, und durch die Explosionswelle wurde eine weitere Bombe ausgelöst. Die Explosionen bewirkten einen Fluchtversuch zahlreicher Geiseln; die Terroristen eröffneten das Feuer auf sie, das von den Spezialeinheiten erwidert wurde. Ein Feuer brach aus, das Dach der Turnhalle stürzte ein. Die Operation zur Rettung der Geiseln war durch den heftigen Brand erschwert (ein Teil der Geiseln verbrannte bei lebendigem Leibe). Als Folge des erbitterten Schusswechsels wurde die Schule von der Sondereinheit besetzt und man begann mit dem Löschen des Feuers. Gegen Abend setzten die Aufräumarbeiten zur Beseitigung der Trümmer ein.

Infolge des Terroraktes kamen 323 Menschen ums Leben, darunter 156 Kinder (später starben in den Krankenhäusern weitere 8 Personen), mehr als 700 wurden verwundet. Außerdem starben 11 Angehörige der Sondereinheiten (zum ersten Mal in Russland während eines Terroraktes).

Kurz nach den Ereignissen wurde eine parlamentarische Kommission gegründet, die mit der Untersuchung des Terrorakt in Beslan beauftragt wurde, und in der Stadt selbst entstand die gesellschaftliche Organisation „Mütter von Beslan“, die an den Ermittlungen und dem Gerichtsprozess zu den Ereignissen in Beslan aktiv mitwirkten.

Schlussbemerkung

Dank meiner Arbeit bin ich zu dem Schluss gekommen, dass Kinder, die während eines Krieges auf ein Territorium geraten, in denen es zu Kriegshandlungen kommt, praktisch schutzlos sind, trotz der Vielfalt internationaler Dokumente, existierender internationaler Organisationen und dokumentierter Zeugnisse über das schwierige Schicksal zu Kriegszeiten.

Heute gibt es in der Welt eine riesige Anzahl militärischer Konflikte, bei deren Durchführung viele Kinder mitten in die Zonen geraten, in denen sich die eigentlichen Kriegshandlungen abspielen, und man kann unmöglich davon sprechen, dass die Kinder sicher wären. Ein anschauliches Beispiel bieten die Ereignisse in Ossetien, in der Stadt Beslan, wo Kinder zu Geiseln bei Terrorakten wurden.

Das Material meiner Arbeit kann im Gesellschaftskinde-Unterricht und bei Diskussionen verwendet werden, die den Problemen des humanitären Rechts und dem Studium des Großen Vaterländischen Krieges gewidmet sind.

Literaturangaben

1. Kinderrechtskonvention
2. W.W. Lasarew, Rechtsgrundlagen. Das humanitäre Völkerrecht, Moskau, 2003
3. S. Müller, Das Schlosserkommando von Ravensbrück: Erinnerungen der Gefangenen N° 10787. Übers. A.d. Deutschen – Moskau, Polit-Verlag, 1985, 174 S.
4. Auschwitz: Die Todesfabrik, Moskau, 1986
5. Auschwitz. Große sowjetische Enzyklopädie
6. Große Enzyklopädie von Kyrill und Method, 2008
7. Zeitung „Tschernogorsker Arbeiter“ vom 04.02.2010
8. HTTPS://www.pravdabeslana.ru
9. HTTPS://pradneyshaya-rada.narod.ru/lager.html

Anhang

Nachdem wir alle dargestellten Fakten noch einmal durchgesehen hatten, beschlossen wir, noch eine kleine soziologische Befragung durchzuführen, inwieweit das vorliegende Thema heutzutage Aktualität besitzt und wie die Einstellung meiner Altersgenossen gegenüber Kriegsveteranen aussieht.

Ergebnisse der Umfrage:

Ist Ihnen das vorliegende Thema bekannt?

1. Die Umfrage unter Schülern (der 8. – 11. Klassen) und Lehrer unserer Schule zeigte, dass ein Großteil der Befragten (43%) über das Leben der Kinder zu Kriegszeiten informiert sind.
17% hörten zum ersten Mal davon. 40% waren gänzlich auf dem Laufenden.

2. Was wissen Sie über das humanitäre Recht?
21% kennen die Leitsätze
23% verstanden die Frage kaum
56% besitzen eine allgemeine Vorstellung

3. Was meinen Sie - ist das vorliegende Thema heute noch aktuell?
67% - Ja, es gibt zahlreiche militärische Konflikte in der ganzen Welt, aber auch in Russland.
10% - Nein, das betrifft hauptsächlich die Feldarmee.
23% - Das Thema ist nur für einige Regionen aktuell.

4. Wie ist Ihre Einstellung gegenüber den Veteranen des Großen vaterländischen Krieges?
94% - Wir haben Achtung und Verständnis für ihre Heldentaten.
0% - Wie allen alten Leuten gegenüber, die ihr Leben gelebt haben.
6% - wie gegenüber Menschen, die Achtung verlangen, aber ich verstehe nicht wofür.

5. Würdest du etwas Gutes oder Nützliches für die Teilnehmer am Großen Vaterländischen Krieg tun wollen?
3% - Nein, das interessiert mich nicht.
34% sind der Meinung, dass der Staat ihnen heute auch so schon genügend Hilfe und Aufmerksamkeit entgegenbringt.
63% helfen Veteranen und auch ganz gewöhnlichen alten Menschen.

Anhand der Fragebogen-Resultate lassen sich einige interessante Rückschlüsse ziehen, die derzeit in der Gesellschaft zu beobachten sind: einerseits stehen 94% den Heldentaten der Kriegsveteranen mit Achtung und Verständnis gegenüber, gleichzeitig fordern 54% Respekt und Achtung. 34% vermuten, dass Veteranen bereits ausreichend Hilfe von Seiten des Staates zukommt.

 


Zum Seitenanfang