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Das Eis ist gebrochen

Dieses Thema ertönt nicht zum ersten Mal aus den Seiten unserer Zeitung. Aber nichtsdestoweniger sind bei unseren Lesern immer noch Fragen und Unklarheiten geblieben. Besonders bei denen, die es betrifft. Wie es scheint, wirft das vorgeschlagene Material «Licht» auf einige Etappen der Rehabilitation der Russland-Deutschen, von denen es in unserem Bezirk gar nicht so wenige gibt.

Dieses Material haben unsere Leser der Redaktion vorgeschlagen. Und veröffentlicht wurde es in der 9. Ausgabe für den Monat März der Zeitung «Neues Leben». Wie bekannt, wird diese Zeitung bei weitem nicht von allen abonniert und gelesen. Eine andere Sache — «Die Dorf-Nachrichten». Man muss zugeben, dass alle das, worum es in dem Artikel geht, wissen sollten. Deswegen sind wir gezwungen, einen Nachdruck vorzunehmen.

 

In letzter Zeit traten bei Fragen der sozialen Rehabilitation der Opfer der politischen Repressionen, unter anderem auch der Russland-Deutschen, signifikante Verschiebungen auf. Endlich haben die Ministerien und Behörden der Russischen Föderation, die mit diesen Problemen zu tun haben, Anweisungen und Anordnungen erarbeitet und an die Orte geschickt, die für die Umsetzung der beiden Ergänzungen zu den Gesetz en der RSFSR unabdingbar sind: «Über die Rehabilitierung der repressierten Völker» vom 26. April 1991 und «Über die Rehabilitierung der Opfer der politischen Repressionen vom 18. Oktober 1991. Zu diesen Gesetzen wurden, wie bekannt, am 1. Juli und 23. September 1993 Ergänzungen verabschiedet.

Zur Durchsetzung dieser Ergänzungen hat die Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation am 15. Dezember 1993 an die Orte die Anweisung ¹ 4013 über die Art und Weise der Erfüllung einiger Positionen des Gesetzes «Über die Rehabilitation der Opfer der politischen Repressionen» geschickt. Dieses Dokument betrifft hauptsächlich Personen, die von Sondergerichten verurteilt wurden und ihre Haftstrafe in Lagern und Gefängnissen verbüßten.
Am 28. Januar 1994 brachte das Ministerium für innere Angelegenheiten der Russischen Föderation den Befehl ¹ 31 über Maßnahmen zur Realisierung der Ergänzungen zum Gesetz der RSFSR «Über die Rehabilitierung der Opfer der politischen Repressionen» heraus. Im Nachgang dazu, am 31. Januar 1994, sandte das Ministerium für den sozialen Schutz der Bevölkerung die Anweisung ¹ 011-UM. Diese beiden Richtlinien-Dokumente betreffen diejenigen, die auf administrativem Wege aufgrund ihrer nationalen Merkmale unterdrückt wurden.

Die Anordnung des Innenministeriums verpflichtet die Informationszentren der Gebiete, Regionen und Republiken ungehindert und reibungslos allen einstigen Angehörigen der Trudarmeen sowie Sonderumsiedlern ungehindert und reibungslos Rehabilitations-Bescheinigungen auszustellen, damit sie die entsprechenden Vergünstigungen erhalten. Derartige Bescheinigungen werden an ihre Kinder und Enkelkinder ausgegeben, wenn dies zum Zeitpunkt der Abschaffung der Sonderregistrierung im Jahre 1956 das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten. Als ebenfalls Leidtragende der Repressionsmaßnahmen können sie sich fast die gleichen Vergünstigungen zunutze machen wie die Repressionsopfer.

Gemäß Anweisung des Ministeriums für den sozialen Schutz der Bevölkerung vom 31.01.94 ¹ I - I - V wird die Regelung über einen 50%igen Zuschlag zur Rente (von ihrem Mindestbetrag), welche für diejenigen nachberechnet wird, die während des Krieges im Produktionsbereich gearbeitet haben, nun auch auf Trudarmee-Angehörige und Sonderumsiedler ausgeweitet. Dieser lange erwartete Beschluss beseitigt eine weitere Ungerechtigkeit in Bezug auf die unterdrückten Völker.

Derzeit wird im Ministerium für den sozialen Schutz der Bevölkerung ein zusammenfassendes Dokument erarbeitet, in dem es Erklärungen zu den Bestimmungen aller Leistungen gibt, die sich aus dem Artikel 16 der Ergänzungen zum Gesetz «Über die Opfer der politischen Repressionen» ergeben. In nächster Zeit soll dieses Dokument von der Regierung der Russischen Föderation bestätigt werden; anschließend wird es an die Orte versandt.

Allerdings existieren bereits jetzt in den unteren Abteilungen der Staatsanwaltschaften, Abteilungen für innere Angelegenheiten (Informationszentren der Innenbehörde) und den Organen des Sozialschutzes Grundlagen für eine ungehinderte Lösung von Fragen und Problemen, die im Zusammenhang mit der Ausgabe von Ausgangsdokumenten und der Festsetzung von Leistungen stehen. Für alle, die Repressionen ausgesetzt waren, ist es unabdingbar zu wissen, dass es praktisch keinerlei Hindernisse bei der Entscheidung über Fragen ihrer sozialen Rehabilitation geben soll.

Mehr noch. Das Ministerium für den sozialen Schutz der Bevölkerung hat den örtlichen Organen die Anweisung erteilt (allerdings – nur mündlich), dass sie nicht abwarten sollen, bis die Bürger die entsprechenden Dokumente erhalten haben, mit denen ihnen die Berechtigung für Vergünstigungen zugesprochen wird, sondern eine Berechnung gemäß den Rehabilitationsbescheinigungen und den Informationen aus den Rentenakten vorzunehmen.

Was den 50%igen Zuschlag auf die Rente wegen Arbeit in den Kriegsjahren betrifft, so hat man uns im Ministerium für den sozialen Schutz der Bevölkerung versichert, dass er, unabhängig vom Zeitpunkt des Erhalts der Bescheinigung, nicht später als ab dem 1. Januar 1994 angerechnet wird.

Auf diese Weise ist ein weiterer Schritt auf dem Weg zur vollständigen Rehabilitierung der Russland-Deutschen und anderer unterdrückter Völker getan. .

À. DITZ,
Vorsitzender des All-Russischen Fonds für die Rehabilitation und Unterstützung der Opfer des Stalinismus und einstigen Angehörigen der Arbeitsarmee.

„Dorf-Nachrichten“ (Balachta), 31. Dezember 1994
Das Material wurde vom Balachtinsker Heimatkunde-Museum zur Verfügung gestellt.


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