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Die 1938 zu fünfjähriger Verbannung Verurteilten


Ein kleiner, aber bemerkenswerter, Strom von Verbannten mit einer Fünfjahresfrist datiert in unserer Region Anfang 1938. Es waren Familien jener, die im März und Oktober 1937 durch auswärtige Gerichtssitzungen (in Krasnojarsk) des Militärkollegiums des Obersten Gerichts der UdSSR verurteilt worden waren.

Im Februar 1938 "erledigte" das OSO des NKWD (Sonderkollegium des Volkskommissariats des Inneren) "die Formalitäten" für alle volljährigen Mitglieder dieser Familien für eine fünfjährige Verbannung in Turuchansk. Bis zur Wiederaufnahme der Schiffahrt im Sommer hielt man sie im Krasnojarsker Gefängnis fest.

An dieser Stelle scheint uns eine kleine Erklärung angebracht. Man darf nicht meinen, daß einzig und allein die große Obrigkeit unter das Militärkollegium geriet: unter denen, die vom Militärkollegium des Obersten Gerichts verurteilt worden, gab es sehr viele (wenn auch scheinbar nicht die Mehrheit) einfache Arbeiter, u.a. Eisenbahner, Schullehrer und Verkäufer aus Dorfläden.

Uns sind keine Fälle von Verbannungen solcher zu fünf Jahren Verurteilten nach Turuchansk oder andere Orte in unsere Region bekannt, die aus irgendwelchen anderen Regionen kamen.

Uns sind ebenfalls keine Fälle bekannt, in denen Familien von Verurteilten in auswärtigen Sitzungen des Militärkollegiums des Obersten Gerichts im Juli 1938 verurteilt wurden.


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