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Über die Vorschläge des Generalstaatsanwaltes zur Bekämpfung des Terrorismus. Appell der Internationalen Gesellschaft „Memorial“ an den russischen Präsidenten W.W. Putin

Sehr geehrter Wladimir Wladimirowitsch!

Heute hat der Generalstaatsanwalt der Russischen Föderation W.F. Ustinow anläßlich seines Auftritts in der Staatsduma als Maßnahme zur Bekämpfung des Terrorismus vorgeschlagen,  „im Gegenzug“ Angehörige von Terroristen gefangenzunehmen. Auch der zweite Vorschlag von Staatsanwalt Usinow verdient Aufmerksamkeit – die Einführung „vereinfachter Gerichtsverfahren“ bei Fällen von Terrorismus.

Diese Vorschläge des Generalstaatsanwaltes besitzen bereits eine folgenschwere historische Tradition. Wir denken hier insbesondere an: die Verordnung des ZIK der UdSSR vom 8. Juni 1934, welche die Familienmitglieder von „Vaterlandsverrätern“ mit Verbannung bestrafte; die Verordnung des Präsidiums des ZIK der UdSSR vom 1. Dezember 1934 „über die Art und Weise der Behandlung von Gerichtsfällen, die in Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung terroristischer Akte“ stehen (diese Verordnung wurde unmittelbar nach dem Mord an S.M. Kirow in Leningrad verabschiedet); der operative Befehl des Volkskommissars für Innere Angelegenheiten, N.I. Jeschow, No. 00486 vom 15. August 1937 (im Volksmund „Verordnung für Familienmitglieder von Vaterlandsverrätern“ genannt), und ebenfalls eine Reihe anderer Gesetze, Verordnungen und behördlicher Regelungen aus den Jahren 1930-1940.

Laut Verfassung ist der Generalstaatsanwalt der oberste Gesetzeshüter in der Russischen Föderation. Sie, Wladimir Wladimirowitsch, erscheinen in der Funktion einer Amtsperson, welche dem Föderationsrat die Kandidatur zur Ernennung auf den Posten des Generalstaatanwaltes vorstellt und in den Föderationsrat den Vorschlag über dessen Amtsenthebung einbringen kann (§ 83 der Verfassung der Russischen Föderation).

Wir stellen uns vor, daß Ihnen, nachdem der russische Generalstaatsanwalt nun der Duma öffentlich vorgeschlagen hat, Schritte zur Wiederherstellung der stalinistischen Gesetzgebung zu unternehmen, zwei Möglichkeiten einer Entscheidung zur Verfügung stehen.

Erstens – dem Föderationsrat unverzüglich den Vorschlag zur Enthebung von W.W. Ustinow aus seinem Amt als Generalstaatsanwalt zu unterbreiten.

Zweitens – dies nicht zu tun.

Egal welche Entscheidung getroffen wird – sie wird ein Zeichen setzen und die Zukunft Rußlands bestimmen, zumindest in dem Maße, in dem diese Zukunft von Ihnen persönlich abhängt.

Die Wahl liegt bei Ihnen.

Hochachtungsvoll
Der Vorstand  der Gesellschaft „Memorial“