Nachrichten
Unsere Seite
FAQ
Opferliste
Verbannung
Dokumente
Unsere Arbeit
Suche
English  Русский

Deportationen aus Litauen (einschließlich der Kreise, die zu Polen gehörten).


Man geht von drei großen und einer Reihe von weniger umfangreichen Deportationen aus den Territorien der Republik Litauen aus, die jährlich, bis einschließlich 1953, durchgeführt wurden. Man muß berücksichtigen, daß viele polnische Staatsbürger in diese Deportationen hineingerieten, die im litauischen Teil der Wojewodschaft Wilensk lebten.

Die erste und grausamste der Deportationen litauischer Staatsbürger hängt traditionsgemäß mit dem Datum des 14. Juni 1941 zusammen. Seit eben dieser Zeit wurde der Tag des 14. Juni zum Tag der nationalen Trauer in allen drei Ländern des Baltikums. Tatsächlich begann die Massen-Deportation bereits früher, am 13. oder 12, Juni, und endete nicht vor dem 20. Juni 1941. Die Mehrheit der Verbannten wurde in die Altai-Region und das Gebiet Tomsk ver-schleppt. Aber einige Verbannten-Transporte jagte man auch in unsere Region. Wir verfügen lediglich zu einem Transport aus Litauen über konkrete Angaben, aus dem nördlichen Teil, aus Passwalis und Birschaj. Er wurde in Krasnojarsk ausgeladen.

In diesem Transport befanden sich nicht nur ethnische Litauer. Einen bemerkenswerten Teil der Verbannten machten Letten aus, denn in den nördlichen Grenzkreisen Litauens gab es viele Bauern mit lettischer Nationalität. Unter den Verbannten waren auch Juden, vor allem Stadtbewohner.

Aus Krasnojarsk brachte man die Verbannten (vielleicht nicht alle) den Jenissej aufwärts, nach Süden, in den Kreis Nowosjolowo. Uns liegen Angaben darüber vor, daß im Herbst 1941 einige hundert Litauer nach Nischneschadrino (etwas oberhalb von Jarzewo) transportiert und anschließend den Kass flußaufwärts geschickt wurden. Uns ist nicht bekannt, ob sie unmittelbar aus Krasnojarsk dorthin gebracht wurden oder erst später aus dem Kreis Nowosjolowo.

Im Sommer 1942 verschleppte man einen Teil der verbannten litauischen Staatsbürger aus dem Kreis Nowosjolowo in den Norden, zum "Fischfang" in die kleinen Ansiedlungen (in Flußnähe) der Kreise Igarka und Turuchansk. Einige hetzten sie sogar nach Karaul und Ust-Port, weit hinter dem Polarkreis, nördlich von Dudinka. Viele Verbannte aus Litauen blieben jedoch bis zu ihrer Freilassung im Kreis Nowosjolowo.

Außerdem gerieten Verbannte aus diesem Strom noch in die Taiga-Kreise östlich und nördlich von Kansk. Scheinbar wurde auch in Kansk Verbannten-Transporte abgeladen.

Zahlenmäßig weniger bedeutende Deportationen litauischer Staatsbürger wurden in den Jahren 1945-1947 durchgeführt, darunter auch in unsere Region, allerdings liegen uns darüber keine konkreten Angaben vor.

Die Deportation vom 22. Mai 1948, die den größten Massencharakter von allen aufwies, stellte gleichzeitig auch die umfangreichste Deportation aus Litauen in unsere Region dar.

Wie auch im Fall der ersten Deportation handelt es sich beim 22. Mai um ein angenommenes Datum, jedoch erstreckten sich die Hetzjagden und Abfahrten der Transportzüge über mehrere Tage. Nach der ethnischen Zusammensetzung bestand dieser Strom im wesentlichen aus Litauern, aber unter den Verbannten waren auch viele Polen, u.a. polnische Bürger aus der Wojewodschaft Wilensk (das heißt aus den südöstlichen Kreisen Litauens), ebenso russische Familien aus der bedeutenden russischen Bauern-Diaspora in Litauen. Sofern man in unsere Region auch Transporte aus dem Norden Litauens verschleppt hat, kann es unter den Verbannten möglicherweise auch ethnische Letten gegeben haben.

Das soziale Gefüge dieses Stroms bestand überwiegend aus Bauern.

Eine bemerkenswerte Anzahl von Transportzügen aus verschiedenen Teilen Litauens (dem Westen, Osten, Süden und dem zentralen Teil) lud man an der Station Kamartschaga im Kreis Mana aus. Man brachte die Verbannten über die Siedlung Oreschnoje (einige blieben dort auch) an den Fluß Mana: nach Narwa, Malij und Bolschoj Ungut, usw. Viele brachte man an die obere Mana: nach Mina, Chabajdak, in den Bezirk Wilistij, nach Kijaj und Wyjeschij Log.

Einen Transport (aus dem nördlichen Teil Litauens) lud man and der Station Magansk aus, und die Verbannten wurden in die Kolchosen des Sowjet-Kreises (heute Kreis Berjosowka) auseinandergetrieben.

Die Verbannten aus den zentralen Teilen Litauens lud man in Krasnojarsk ab und brachte sie in den Süden, ins Sajan-Gebirge, an die Bergflüsse (Sissim und Ubej) im Daurischen und Nowosjolowsker Kreis. Viele litauische Staatsbürger gerieten auch in weiter südliche Kreise, um den Ort Minussinsk, in die Verbannung, bis zu den Gebirgskreisen im Süden der Region sowie auch nach Chakassien.

Von Krasnojarsk aus wurden sehr viele Verbannte nach Norden gebracht, vor allem nach Igarka. Dorthin gelangte ein bedeutender Teil der Deportierten aus den zentralen Gebieten Litauens. Ein Teil der Verbannten geriet in die Kreise Kasatschinskoe, Jenissejsk und Jarzewo.

Einige Verbannte aus den westlichen Teilen Litauens transportierte man bis hinter Kansk.

Man lud sie teilweise in Ilansk, teilweise an der Station Tinskaja im Kreis Nischneingasch aus. Die Verbannten aus diesem Strom gerieten an die Flüsse Birjussa und Angara, aber auch in die Kreise südlich von Kansk.

Die Deportation vom 25. März 1949 führte ebenfalls zum Aufkommen neuer Verbannter in unsere Region, jedoch in kleinerem Maßstab als im Jahre 1948. Zu dieser Deportation liegen uns lediglich konkrete Angaben über Transportzüge aus dem nordwestlichen Teil Litauens vor, die in Bogotol und Atschinsk abgeladen wurden. Die Verbannten aus diesen, zwei oder mehr, Transporten wurden in die Kolchosen in den Kreisen Atschinsk, Bolscheuluj, Biriljussy und Tjuchtet auseinandergetrieben. Außerdem gerieten Verbannte aus diesem Strom nach Igarka, nach Chakassien, in die Kreise nahe Krasnojarsk. Das ethnische und soziale Gefüge dieses Stroms war ähnlich dem des Jahres 1948.

Die letzte große Deportation aus Litauen begann im Herbst 1951 und zog sich bis zum Januar des darauffolgenden Jahres hin. Viele Verbannte aus diesem Strom gerieten in die Kreise um Krasnojarsk. Unter diesen Verbannten waren polnische Staatsbürger - Polen aus der Wojewodschaft Wilensk. Ein Teil der Vertriebenen gelangte in den Kreis Nowosjolowo, einen anderen Teil brachte man nach Kansk, Ilansk, und Nischnij Ingasch, einen weiteren in Gegenden südlich von Atschinsk.

Die letzten Verbannten aus Litauen wurden im Sommer (!) 1953 in unser Gebiet verschleppt.

Jedoch entließ man sie kurz darauf in die Freiheit.

Von den Verbannten, die in die Deportation von 1941 geraten waren, wurden diejenigen, die die polnische Staatsangehörigkeit besaßen, früher als alle anderen freigelassen. Einige hatten das Glück, sofort, innerhalb von zwei oder drei Monaten, in die Freiheit entlassen zu werden, und jene, die nicht mit der polnischen Armee evakuiert werden konnten, wurden im Frühjahr 1946 nach Polen repatriiert (s. Abschnitt 5.2).

Diejenigen Verbannten aus dem ersten Strom, die im Jahre 1941 noch nicht volljährig gewesen waren, ließ man 1947 frei, aber Ende der vierziger Jahre wurden fast alle wieder eingefangen und zurück in die Verbannung geschickt.

Die verbannten litauischen Staatsbürger begann man bereits 1954 freizulassen, jedoch begann ihre eigentliche Massen-Freilassung erst 1956. Einen beträchtlichen Teil der Verschleppten ließ man 1957 oder 1958 frei. Aber viele von ihnen blieben bis 1959 und sogar 1960 unter Kommandantur, darunter einige Verbannte aus dem ersten Strom. Die Gründe für dieses Phänomen sind uns nicht bekannt.

Die polnischen Staatsbürger, die aus Litauen deportiert worden waren, transportierte man 1956-1957 in organisierter Form, wie im Jahre 1946, nach Polen ab.

Nicht alle freigelassenen litauischen Staatsbürger, sogar jene, bei denen es sich um ethnische Litauer handelte, konnten in die Heimat zurückkehren. Das Sowjet-Regime bereitete ihnen die verschiedenartigsten Schwierigkeiten und Hindernisse.

Selbstverständlich bedeutet all das Obengesagte nicht, daß um 1961 in unserer Region über-haupt kein litauischer Staatsbürger mehr geblieben war. Das waren jedoch andere Verbannte, vor allem solche, die man ursprünglich zu 25 Jahren verurteilt hatte, deren verbliebene Lagerhaftzeit dann jedoch in Verbannung abgeändert worden war. Sie wurden Mitte der sechziger Jahre freigelassen (s. auch Abschnitt 9). 

Siehe:


Zum Seitenanfang