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Die Deportation aus der Autonomen Republik der Wolga-Deutschen (September 1941)


Die vollständige Deportation der Deutschen aus der Autonomen Republik der Wolga-Deutschen laut Erlaß vom 28. August 1941 geschah im wesentlichen in der ersten September-Hälfte des Jahres 1941.

Ein Teil der Verbannten-Transporte, die in unserer Region ausgeladen worden waren, wurde zunächst nach Kasachstan verschleppt, dort jedoch offensichtlich nicht aufgenommen und wieder nach Sibirien zurückgeschickt.

In unsere Region gelangten deportierte Wolga-Deutsche sowohl vom am linken Ufer (der "Steppenseite") gelegenen Teil der Autonomen Republik der Wolga-Deutschen, als auch vom rechtsseitigen Ufer (der "Gebirgsseite").

Aus Engels, dem Verwaltungszentrum der Autonomen Republik der Wolga-Deutschen, verschleppte man Menschen sowohl in die nördlich und südlich von Atschinsk gelegenen Kreise, als auch in die Vorgebirgskreise südlich von Kansk (teilweise in den Kreis Sajan).

Aus dem Engelser Vorstadt-Kanton Ternowka (Ternowker) wurden Menschen in den Norden von Atschinsk, in den Kreis Biriljussy verschleppt. Aus der zweiten, am linken Ufer gelegenen Stadt Marxstadt, fanden ebenfalls Verschleppungen nach Kansk statt und von dort in den Kreis Irbej. Aus dem nördlichen, auf der linken Flußseite gelegenen Kanton Unter-walden gerieten die Deportierten nach Nord-Chakassien, in die am Jeniseeij gelegenen Kreise südlich von Krasnojarsk, in die Kreise östlich davon, sowie in die Kreise im Norden, Osten und Süden von Kansk.

Aus den südlichen am linken Ufer gelegenen Kantonen Kukkus und Seelman verliefen die Deportationen folgendermaßen: aus dem Kanton Kukkus in die südlichen Vorgebirgskreise (Karatusskoe, Jermakowo), aus Seelman vor allem in die Kreise südlich und östlich von Krasnojarsk.

Aus dem östlichen Steppen-Kanton Krassny Kut jagte man die Deportierten in den Norden von Kansk, aus dem südöstlichen Kanton Pallassowka hauptsächlich in den Kreis Sucho-busimskoe, und aus dem benachbarten Kanton Gmelinka den Jenissej sowohl flußaufwärts, als auch flußabwärts, bis hin zum Kreis Jarzewo.

Vom Gebirgsufer der Autonomen Republik der Wolga-Deutschen gelangten Deportierte aus den Kantonen Balzer und Kamenka in unsere Region. Aus dem Dorf Doenhoff im Kanton Balzer wurden sie nach Zentral-Chakassien und in den Kreis Rybnoje verschleppt, und aus dem benachbarten Dorf Kutter in den Kreis Daurija (südlich von Krasnojarsk). Aus dem Kanton Kamenka gerieten die Deportierten sowohl in den östlichen Teil des Kreises Nischneingasch als auch in den südlichen Kreis Kuragino und den Vorstadtkreis Sowjetskoje (heute Kreis Berjosowka) östlich von Krasnojarsk.

Die Mehrheit der Verbannten Wolga-Deutschen wurden in Kolchosen gesteckt. Jedoch begann man hier und da bereits im Herbst 1941, und im Januar 1942 allgemein, alle Männer, mit Ausnahme der Alten und Invaliden, in die "Trudarmee" (Arbeitsarmee) zu jagen - in erster Linie zum Holzfällen in die Zonen des Krasslag, Wjatlag und Ussollag, aber auch in die Schachtanlagen des Kusbass (Kusnezker Steinkohlebecken). Im Sommer 1942 hetzte man die Frauen, mit Ausnahme von kinderreichen, sowie Halbwüchsige zum "Fischfang" in den Norden: nach Igarka, in Ansiedlungen des Kreises Turuchansk, nach Ewenkien, nach Tajmyr und ebenfalls an die Angara. Ebenso wurden im Jahre 1943 Halbwüchsige in die "Trudarmee" gehetzt, aber diesmal zu den Erdöl-und Erdgas-Förderungsanlagen im Süd-Ural.

Aus den Lagerzonen der "Trudarmee" wurden die Wolga-Deutschen (jene, die dort überlebt hatten) 1946 freigelassen. Die "Freilassung" äußerten sich darin, daß man sie in eben jene (in einer ganzen Reihe von Fällen in andere) Verbannungsorte schickte.

Damals, in den Jahren 1946-1947, führte man über alle erwachsenen wolgadeutschen Verbannten beim NKWD "persönliche Verbanntenakten".

Genau in diesen Jahren fand in unserer Region die Freilassung verbannter Bauern statt (s. Abschnitte 4.2, 4.5). Diejenigen Verbannten, bei denen es sich um ethnische Deutsche handelte, "ließ man" nach der einen Kategorie "frei", nach der anderen wurden sie sofort "unter Sonder-Erfassung" (Kommandantur) gestellt. Über sie führte man ebensolche "persönlichen Akten" wie auch über die 1941 aus der Autonomen Republik der Wolga-Deutschen Deportierten.

Die Verbannten aus der Autonomen Republik der Wolgadeutschen (wie auch alle anderen Verbannten, die zu den Deutschen gerechnet wurden) wurden im Februar-März 1956 aus der Verbannung freigelassen, jedoch ohne "Rückkehrrecht" in die Heimat. Das Problem der Wiederherstellung der territorialen Autonomie der Wolga-Deutschen ist bis heute ungelöst geblieben, obwohl es dem Gesetz zur Wiederherstellung der Rechte von Verfolgten wider-spricht. Es existiert die Meinung, daß, solange nicht alle legitimen (und erst recht per Gesetz festgelegten) Rechte der Genozid-Opfer wiederhergestellt sind, die Verweigerung zu ihrer Wiederherstellung als Fortsetzung dieses Völkermordes angesehen wird.

Siehe:


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